Finma lanciert Kleinbankenregime und fokussiert das Prüfwesen

Bern – Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) konkretisiert das angekündigte Kleinbankenregime und startet dazu eine Pilotphase. Teilnehmende Institute sind deutlich überdurchschnittlich kapitalisiert und mit hoher Liquidität ausgestattet. Dafür erhalten sie ein Regulierungsregime mit einer stark reduzierten Komplexität. Die Finma stärkt ausserdem die Risikoorientierung der aufsichtsrechtlichen Prüfung mittels Prüfgesellschaften. Dazu hat sie das entsprechende Rundschreiben revidiert, wie die Finma am Freitag mitteilte.

Die Finma verstärkt die Risikoorientierung und die Proportionalität ihrer Aufsicht. Dafür konkretisiert sie das angekündigte Kleinbankenregime und startet dazu eine Pilotphase. Daneben gestaltet die Finma die aufsichtsrechtliche Prüfung mittels Prüfgesellschaften risikoorientierter: Prüfgesellschaften als verlängerter Arm der Finma sollen künftig noch gezielter eingesetzt werden. Finma-Direktor Mark Branson unterstreicht: «Mit dem Kleinbankenregime und einem gestrafften Prüfwesen fokussiert die Finma konsequent auf die wesentlichsten Risiken. Für kleinere, sehr solide und unproblematische Institute sollen Regulierung und Aufsicht weniger komplex und weniger intensiv sein.»

Grosses Interesse an der Pilotphase
Im Juli 2018 beginnt die Finma mit der Durchführung der Pilotphase zum angekündigten Kleinbankenregime. Dieses steht kleinen Banken und Effektenhändlern offen, die deutlich überdurchschnittlich mit Kapital und Liquidität ausgestattet sind und keine sonstigen besonders erhöhten Risiken aufweisen. Der Umfang der prudenziellen Anforderungen an solche Institute kann so erheblich reduziert werden, ohne dass das Schutzniveau insgesamt gesenkt wird. Entsprechend gross ist das Interesse am Kleinbankenregime: Von den interessierten Instituten können 67 an der Pilotphase teilnehmen.

Eintrittskriterien und Erleichterungen werden getestet
Die Finma erarbeitete die Bedingungen für eine Teilnahme an der Pilotphase im konstruktiven Austausch mit Branchenvertretern. Diese Eintrittskriterien sollen nun getestet sowie die vorgesehenen Befreiungen und Erleichterungen geprüft und weiterentwickelt werden. Konkret wird für die Teilnahme eine vereinfachte Leverage Ratio von mindestens acht (anstatt regulär drei) Prozent sowie eine durchschnittliche Liquidity Coverage Ratio von 120 Prozent (anstatt heute neunzig oder ab 2019 hundert Prozent) vorgegeben. Ausserdem müssen teilnehmende Institute frei sein von besonderen Risiken, insbesondere von Verhaltens- und Zinsrisiken.

Am Regime teilnehmende Institute profitieren von deutlich reduzierten Anforderungen. So müssen sie verschiedene regulatorische Kennzahlen, einschliesslich der risikogewichteten Aktiven und der Finanzierungsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR), nicht berechnen und die erforderliche Offenlegung wird auf ein Minimum reduziert. Weitere Vereinfachungen werden die qualitativen Anforderungen in den Bereichen der operationellen Risiken, des Outsourcings und der Corporate Governance betreffen. Das Regime sieht aber keine Erleichterung bei den Verhaltensregeln vor.

Stärkere Risikoorientierung des Prüfwesens
Bei der Aufsichtstätigkeit der Finma übernehmen Prüfgesellschaften eine wichtige Rolle. Prüfgesellschaften sind als verlängerter Arm der Finma tätig und arbeiten nach Vorgaben der Finma. Aufsichtsprüfungen sind unabhängig von den gesellschaftsrechtlichen Rechnungslegungsprüfungen zuhanden der Eigentümer des Instituts. Parallel zum Aufbau des Kleinbankenregimes überarbeitete die Finma das Prüfwesen, mit dem Ziel einer stärkeren Fokussierung auf wesentliche Aspekte in der aufsichtsrechtlichen Prüfung. Das teilrevidierte Rundschreiben 2013/3 „Prüfwesen”, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, erhöht insgesamt die Aussagekraft der Prüfung und führt gleichzeitig zu tieferen Kosten im grundsätzlich bewährten Schweizer System des aufsichtsrechtlichen Prüfwesens.

Weniger, dafür tiefere Prüfungen
Die regelmässig durchgeführte Aufsichtsprüfung wird weniger flächendeckend ausgestaltet. Stattdessen sind vertiefte Prüfungen von Gebieten mit erhöhten Risiken oder zu über die Jahre wechselnden Fokusthemen vorgesehen. Kleine Institute ohne sichtbar erhöhte Risiken erhalten zudem die Möglichkeit, statt heute jährlich geprüft zu werden, eine reduzierte Prüfkadenz zu beantragen, sodass sie nur noch alle zwei Jahre oder Kleinstinstitute alle drei Jahre geprüft werden. Zur Stärkung der Aussagekraft der Prüfung dürfen Stichproben ausserdem neu risikoorientiert statt umfassend festgelegt werden.

Anhörungsprozess mit breiter Resonanz
Die Anhörung zum Prüfwesen ist auf breites Interesse gestossen. Die Beaufsichtigten beurteilten das aufgrund einer konsequenten Risikoorientierung verbesserte Kosten-Nutzen-Verhältnis grundsätzlich positiv. Die Finma hat auch diverse Kritikpunkte aus der Anhörung berücksichtigt. So wird zum Beispiel bei kleineren Beaufsichtigten nun nicht zwingend die reduzierte Prüfkadenz angewendet; deren Oberleitungsorgane können vielmehr eine solche beantragen. Die Finma wird nach drei Jahren eine Wirkungsanalyse hinsichtlich Kosten und Nutzen der Reform vornehmen. (Finma/mc/ps)

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