Geldwäscherei-Strafbefehle gegen Bank Mirabaud und Ex-Angestellte

(Bild: © Schlierner / AdobeStock)

Genf – Die Genfer Staatsanwaltschaft hat vier Strafbefehle gegen die Privatbank Mirabaud & Cie und drei ihrer früheren Manager wegen Geldwäscherei erlassen. Die Bank muss 1 Million Franken Busse bezahlen. Zudem konfisziert die Staatsanwaltschaft 12,7 Millionen Franken an unrechtmässigem Gewinn und 30 Millionen aus dem Trustvermögen der Bank.

Die drei Beschuldigten müssen Bussen bezahlen. Vom ehemaligen Bankdirektor fordert die Staatsanwalt in den ausgehandelten Strafbefehlen eine Busse von 250’000 Franken, wie sie am Mittwoch mitteilte. Ein ehemaliger Vermögensverwalter der Bank muss das gleiche Bussgeld bezahlen. Der Ex-Bankverantwortliche für die gute Unternehmensführung erhielt eine Busse von 25’000 Franken, weil er gegen die Meldepflichten verstossen hatte.

Der Fall geht auf eine Information durch die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) aus dem Jahr 2020 zurück. Im wesentlichen mussten sich Mirabaud und ihre früheren Angestellten wegen Geldwäscherei aus Steuerbetrug, Verletzung der Sorgfaltspflichten im Finanzgeschäft und Verletzung der Meldepflichten verantworten.

Gemäss der Mitteilung hatte die Bank Mirabaud Gelder in einem Trust angelegt, die ein 2022 verstorbener Milliardär den US-Steuerbehörden entzogen hatte. Die USA ermittelten gegen diesen Mann.

Zudem identifizierte die Bank die wirtschaftlich Berechtigten mehrerer Bankbeziehungen in diesem Zusammenhang nicht korrekt und informierte die MROS nicht. Neben den Strafbefehlen erliess die Staatsanwaltschaft eine teilweise Einstellungsverfügung und die Einziehungsverfügung. Mit der Entziehungsverfügung fliessen dem Kanton Genf 42,7 Millionen Franken zu. (awp/mc/pg)

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