Kapitalbezug: bis 29’850 Franken Steuerunterschied je nach Gemeinde

(Bild: © Swisshippo / AdobeStock)

Eiken – Wer 500’000 Franken aus der Pensionskasse oder der Säule 3a als Kapital bezieht, zahlt je nach Wohngemeinde zwischen rund 19’330 und 49’180 Franken Steuern. Das zeigt eine Auswertung des unabhängigen Rechner-Portals Rentenklar.ch für alle 2’110 Gemeinden der Schweiz (Steuerjahr 2026, Ehepaar, ohne Kirchensteuer).

Am günstigsten ist der Kapitalbezug in Graubünden und im Kanton Schwyz, am teuersten im Kanton Freiburg und in Basel.

Die wichtigsten Ergebnisse

1. Bis zu 2,5-mal mehr Steuern. In Rongellen (GR) kostet ein Kapitalbezug von 500’000 Franken ein Ehepaar rund 19’330 Franken, in Jaun (FR) rund 49’180 Franken – 29’850 Franken mehr. Der Mittelwert
(Median) aller Gemeinden liegt bei rund 36’880 Franken.

2. Graubünden und Schwyz vorne, Freiburg hinten. Von den 20 günstigsten Gemeinden liegen 17 in Graubünden und 3 im Kanton Schwyz (Freienbach, Wollerau, Feusisberg). Die 20 teuersten Gemeinden liegen alle im Kanton Freiburg. Im Kantonsdurchschnitt (nach Einwohnern gewichtet) ist Graubünden am günstigsten (rund 23’700 Franken), Basel-Stadt am teuersten (rund 46’490 Franken).

3. Auch zwischen grossen Gemeinden über 26’000 Franken Unterschied. Unter den 150 grössten Gemeinden zahlt ein Ehepaar in Freienbach (SZ) rund 20’550 Franken, in Basel rund 46’930 Franken. Bei den zehn bevölkerungsreichsten Gemeinden reicht die Spanne von Lugano (rund 27’880 Franken) über Zürich (31’580), Genf (33’480), Bern (37’660) und Lausanne (37’880) bis Basel (46’930).

4. Staffeln lohnt sich überall. Alle Kapitalbezüge aus Vorsorge eines Jahres werden zusammengezählt, bei Ehepaaren auch die beider Partner. Wer 250’000 Franken aus der Pensionskasse in einem Jahr und drei 3a-Konten zu je 50’000 Franken in drei anderen Jahren bezieht, spart gegenüber dem Bezug von allem im selben Jahr je nach Kantonshauptort rund 3’770 bis 15’120 Franken.

«Beim Kapitalbezug entscheidet der Wohnort über Tausende Franken. Wer in den nächsten Jahren in Pension geht, sollte diese Steuer früh ausrechnen und die Bezüge auf mehrere Jahre verteilen. Einen Umzug nur wegen dieser einmaligen Steuer empfehle ich nicht – dafür zählen die jährlichen Steuern und die Lebenskosten ebenso.» Michael Plangger, Gründer von Rentenklar.ch

Methode

Weitere Informationen:

(Rentenklar.ch/mc/hfu)


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