Russisches Parlament beschliesst Sonderabgabe für Unternehmen

Moskau (Bild: Adobe Stock, 22670963)

Moskau – Rund 17 Monate nach Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine hat das russische Parlament eine einmalige Sondersteuer für Unternehmensgewinne aus den Vorjahren beschlossen. «Für Organisationen mit einer durchschnittlichen Gewinnhöhe von mehr als einer Milliarde Rubel (rund zehn Millionen Euro) in den Jahren 2021 und 2022 wird eine Übergewinnsteuer eingeführt», teilte die russische Staatsduma am Freitag auf ihrer Homepage mit. Insgesamt erwartet sich die russische Führung von der Massnahme Sondereinnahmen in Höhe von umgerechnet etwa drei Milliarden Euro.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Unternehmen bis zum 28. Januar 2024 zehn Prozent der Gewinnsumme aus den Jahren 2021/22 abführen, die über dem Durchschnittsgewinn für die Jahre 2018/19 lag. Damit wird der Durchhänger der Wirtschaft im Covid-Jahr 2020 nicht in die Steuerberechnung mit einbezogen.

Unternehmen, die bis Ende November 2023 zahlen, erhalten zudem Rabatt und müssen nur die Hälfte zahlen. Nicht betroffen von der Steuer sind Öl-, Gas- und Kohlekonzerne, weil sie bereits mit einer höheren Bodenschatzsteuer zur Kasse gebeten werden.

Die Sonderabgabe soll Löcher im russischen Staatshaushalt stopfen. Im ersten Halbjahr belief sich das Haushaltsdefizit auf 2,6 Billionen Rubel (rund 26 Milliarden Euro). Im Gesamtjahr wird mit einem Defizit von 2,9 Billionen Rubel (rund 29 Milliarden Euro) gerechnet. Nach Angaben des Finanzministeriums hat sich die Lage in den letzten Monaten wieder etwas entspannt, nachdem vor allem zu Jahresbeginn unter anderem durch die westlichen Sanktionen wie etwa den Ölpreisdeckel das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben aus dem Gleichgewicht geraten war. Unter anderem wurden im Juni die Ausgaben drastisch gesenkt. (awp/mc/hfu)


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