Eine Pensionskasse mit vielen Rentenverpflichtungen und wenigen aktiven Versicherten kann nach einem Anlageverlust nur schwer saniert werden. Laufende Renten sind stark geschützt; deshalb konzentriert sich die finanzielle Last auf die verbleibenden Aktiven und den Arbeitgeber. Ein existenzbedrohendes Szenario. Ein neues Sammelstiftungsmodell schafft Abhilfe.
Von Michael Schmidt (VR-Präsident Assurinvest AG) und Daniel Werdenberg (Geschäftsführer VIVERE Sammelstiftung)
Das Thema in Kürze
Die berufliche Vorsorge ist eine zentrale Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Während des Erwerbslebens bauen Arbeitnehmende und Arbeitgebende Kapital auf. Im Rentenalter finanziert dieses Kapital die laufenden Renten. Sind die Verpflichtungen gegenüber den Aktiven und Rentenbezügern aus irgendeinem Grund nicht mehr vollständig gedeckt, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber verpflichtet werden, die volle Deckung über einen angemessenen Zeitraum wieder herzustellen.
Solange genügend aktive Versicherte und ein finanziell gesunder Arbeitgeber vorhanden sind, kann eine Pensionskasse (resp. deren angeschlossener Arbeitgeber) dieses Risiko in der Regel abfedern.
Ist eine Pensionskasse hingegen rentenlastig, es entfällt also ein grosser Teil ihrer Verpflichtungen auf bereits laufende Renten, erhöht sich das Sanierungsrisiko deutlich. Ist überdies die versicherte Lohnsumme im Verhältnis zu den Rentenverpflichtungen relativ klein, kann eine Pensionskasse unsanierbar werden.
Das Problem der Rentnerlastigkeit akzentuiert sich insbesondere dann, wenn die betroffene Pensionskasse eine Auflösung der eigenen Vorsorgeeinrichtung in Erwägung zieht. Der Anschluss an eine Sammeleinrichtung ist mit einem erhöhten Rentnerbestand nur sehr schwer umsetzbar. Die Integration in einen Sammelstiftung mit eigenem Vorsorgewerk (sog. Separate Account Lösungen) lösen das Problem nur vordergründig. Innerhalb der eigenen Rechnungslegung bleibt das Grundproblem der fehlenden Sanierbarkeit erhalten, da das Kollektiv für die finanzielle Stabilität weiterhin selber verantwortlich ist.
Warum Rentnerlastigkeit die Sanierung erschwert
In einer durchschnittlich strukturierten Pensionskasse wirken aktive Versicherte als Risikoträger mit. Bei einer Unterdeckung können ihre künftige Verzinsung reduziert und – wenn mildere Massnahmen nicht genügen – zusätzliche Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden erhoben werden. Bei laufenden Renten sind Eingriffe dagegen nur in engen gesetzlichen Grenzen möglich.
Darum ist nicht allein der Anteil des Rentnerkapitals relevant. Massgebend ist vor allem das Verhältnis dieses Kapitals zur versicherten Lohnsumme der Aktiven. Ist die Lohnsumme klein, muss jeder Prozentpunkt Sanierungsbeitrag sehr viel mehr leisten. Eine an sich überschaubare Unterdeckung kann so für den Arbeitgeber und die verbleibenden Mitarbeitenden über Jahre zu einer erheblichen Belastung werden.
Auf der Suche nach Risikoträgern
Das BVG sieht vor, dass eine Pensionskasse für die finanzielle Stabilität selber verantwortlich ist. (Art. 65 BVG). Das schliesst jedoch nicht aus, dass eine Pensionskasse externe Risikoträger für die Kapitalmarktrisiken vorsehen kann. Im Gegenteil: Im Kapitaldeckungsverfahren ist der Kapitalmarkt explizit als Teil der Finanzierung der Vorsorgeverpflichtungen vorgesehen. Er wird nicht umsonst gemeinhin als dritter Beitragszahler bezeichnet.
Das Problem bei diesem dritten Beitragszahler besteht darin, dass er seiner Verpflichtung nur langfristig nachkommt und kurzfristig mit Beitragsausfällen zu rechnen ist (negative Rendite). Eben diese Ausfälle müssen bei konventionellen Pensionskassen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt werden. Sie erhalten dann im Gegenzug eine höhere Verzinsung, wenn die Kapitalanlagen den Renditeerwartungen gerecht werden.
Der Ansatz der Vivere Rentnersammelstiftung
Der entscheidende Systemwechsel besteht darin, die fehlenden Risikoträger (aktive Versicherte und Arbeitgeber) durch einen institutionellen Investor zu ersetzen.
Der Investor zahlt der Stiftung eine feste Zielrendite und stellt eine vertragliche Garantie bereit. Im Gegenzug erhält er den variablen Ertrag der Vermögensanlagen. Er profitiert bei guten Anlageergebnissen und trägt innerhalb der vertraglichen Grenzen einen Teil des Risikos bei schwachen Ergebnissen. Es handelt sich dabei um ein am Kapitalmarkt seit Jahrzehnten erprobtes Instrument, das Swap Geschäft.
Startpunkt ist ein ausreichend finanzierter Rentnerbestand. Bei der Übernahme muss die erforderliche Wertschwankungsreserve bereits auf die Zielgrösse finanziert sein. Bei einem Rentneranteil von mindestens 70% verlangt Art. 53e bis BVG für die Übertragung zusätzlich die Zustimmung der Aufsichtsbehörde der übernehmenden Stiftung. Diese 70%-Schwelle betrifft die Bewilligung der Übertragung und ist nicht davon abhängig, ob eine rentnerlastige Stiftung noch sanierbar ist oder nicht.
Mit Einrichtung des Swap Geschäftes erhält der Rentnerbestand bei der Vivere Sammelstiftung zusätzlich zur bereits ausfinanzierten Wertschwankungsreserve ein weiteres Reservepolster von 7.5%. Diese zusätzliche Reserve und die Tatsache, dass ein Rentnerbestand im Zeitablauf kleiner wird, ermöglicht die frühzeitige Ausschüttung von Überschüssen zu Gunsten des Rentnerbestandes in Form eines Teuerungsausgleichs oder einer dreizehnten Jahresrente.
Prüfliste für eine Pensionskasse
| Fazit: Rentnerlastigkeit ist kein Problem, solange Verpflichtungen, Vermögen und Risikoträger zusammenpassen. Kritisch wird sie, wenn eine Unterdeckung auf eine kleine aktive Lohnsumme trifft. Dann kann aus einem Pensionskassenproblem ein Unternehmensrisiko werden. Die beste Schutzmassnahme ist die frühe, transparente und realistische Beurteilung aller Handlungsoptionen. |
