EU drückt beim Klimaschutz aufs Tempo – mit Einfluss auf die Schweiz

Klimawandel

(Photo by Kelly Sikkema on Unsplash)

Brüssel – Mitte Juli vor einem Jahr hat die EU-Kommission ihr «Fit for 55»-Pakets vorgestellt, dank dem Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent gesenkt und die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Bis zum Sommer nahmen mehrere Rechtsakte des Pakets wichtige Hürden. Bis Ende Jahr dürften einige EU-Regeln definitiv verabschiedet werden, was auch Einfluss auf die Schweiz haben dürfte.

Herzstück des Pakets sind der Emissionshandel (ETS) und der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM. Bei beiden einigten sich sowohl die EU-Staaten wie auch das EU-Parlament auf ihre Positionen. Im Herbst können sie sich in Trilogverhandlung auf einen Kompromiss einigen, der dann in Kraft treten kann.

Heute schon sind EU-Produzenten aus energieintensiven Branchen wie Stahl, Düngemittel oder Strom verpflichtet, als Kompensation ihres Emissionsausstosses ETS-Zertifikate zu kaufen. Neu soll die Anzahl Zertifikate reduziert und damit der «Preis» für Schadstoffausstoss erhöht werden.

Zum Schutz der EU-Unternehmen vor Billigkonkurrenz aus Drittstaaten, die keine hohen Klimaschutzstandards haben, soll im Gegenzug ein CBAM – eine Art CO2-Zoll – eingeführt werden.

Schweiz von CO2-Zoll ausgenommen
Da sich die Schweiz seit 2020 am EU-Emissionshandelssystem beteiligt, sind ihre Unternehmen vom CO2-Zoll ausgenommen. Die Schweiz müsse aber ihr Emissionshandelssystem «im Gleichschritt und gleichwertig weiterentwickeln, damit ihr CBAM-Status erhalten bleibt», schreibt das Bundesamt für Umwelt (Bafu) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Um die Auswirkungen der CBAM sowie die Handlungsoptionen der Schweiz zu analysieren, hat der Bundesrat laut BAFU eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt.

Zudem will die EU ein zweites, separates Emissionshandelssystem (ETS II) für Verkehr und Gebäude einführen, gekoppelt an einen Klimasozialfond, um einkommensschwache Menschen zu entlasten. Im Herbst kann es mit den Trilogverhandlungen losgehen.

Eine Verknüpfung von ETS und ETS II steht aktuell nicht zur Diskussion, so dass die Schweiz nicht von dieser neuen EU-Regeln betroffen sein wird. Sie selbst kennt ihrerseits eine CO2-Abgabe auf Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas und eine CO2-Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe. Beiden Instrumente will der Bundesrat weiterführen.

Ende des Verbrennungsmotors
Das wohl bisher emotionalste Thema aus dem «Fit for 55»-Paket ist das künftige Verbot für Verbrennungsmotoren von neu zugelassenen Privatautos sowie leichten Nutzfahrzeuge. Auch hier kann im Herbst der Trilog beginnen.

Da die Schweiz keine eigene Automobilindustrie hat und die Fahrzeuge importiert, dürfte sie indirekt von einem Verbrennungsmotor-Verbot betroffen sein: «Es würden wohl auch hierzulande kaum mehr Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor in Verkehr gesetzt», schreibt das Bafu.

Wird der Verbrennungsmotor verboten, dann müssen aber auch genügend Ladestationen für Elektroautos und Wasserstofftankstellen vorhanden sein. Das soll der Rechtsakt für «Infrastruktur für alternative Kraftstoffe» (AFIR) in der EU sicherstellen. Während sich die EU-Staaten auf eine Position geeinigt haben, fehlt diese noch im EU-Parlament.

In der Schweiz sind mehrere Massnahmen zur Förderung der Ladeinfrastruktur vorgesehen. Unter anderem will der Bund die 100 Rastplätze des Nationalstrassennetzes bis 2030 mit Schnellladestationen ausrüsten. Zudem arbeite man an einer Wasserstoff-Roadmap, heisst es beim Bafu.

Saubereres Fliegen auch in Schweiz
Ebenfalls bereit für den Trilog im Herbst ist die EU-Regelung zu Flugkraftstoffen (ReFuel EU Aviation). Künftig müssen alle Kraftstoffe auf EU-Flughäfen einen Mindestanteil an nachhaltigem Treibstoffs enthalten. Auch im Schiffsverkehr (FuelEU Maritime) soll die Nachfrage nach nachhaltigen Kraftstoffen gesteigert werden. Während die Regelung zum Flugkraftstoff für den Trilog bereits ist, fehlt beim Schiffsverkehr noch die Position der EU-Abgeordneten.

Auch in der Schweiz soll nach dem Willen des Bundesrates eine Pflicht zur Beimischung von erneuerbaren Flugtreibstoffen eingeführt werden – so steht es im Entwurf des neuen CO2-Gesetz. Die Beimischquoten sollen sich laut Bafu an der EU ausrichten.

Im weiteren einigten sich die EU-Staaten bei der Energieeffizienz- und der Erneuerbare-Energie-Richtlinie auf eine Position. Erstere soll die Abhängigkeit von Energieimporten verringern, letztere regelt den Anteil erneuerbare Energie am Energiemix. Die EU-Abgeordneten müssen in beiden Fällen noch sich auf eine Position einigen. (awp/mc/pg)

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