Preisüberwacher fordert Tarifsenkung für Swisscom-Festnetzanrufe auf Mobilnetze

Stefan Meierhans

Preisüberwacher Stefan Meierhans. (Foto: preisueberwacher.ch)

Bern – Dem Schweizer Preisüberwacher sind die Tarife der Swisscom für Festnetzanrufe auf Mobilnetzte ein Dorn im Auge. Die Margen für Anrufe im Minutentarif auf Mobilnetze seien weit höher als bei den auf 7,5 Rappen gedeckelten Anrufen auf Festnetze. Nun fordert der Preisüberwacher eine Preisanpassung. Die Swisscom gelobt Besserung und will ein neues Angebot lancieren.

Zum Hintergrund: Als Grundversorgungskonzessionärin muss die Swisscom gemäss der Verordnung über Fernmeldedienste einen Anschluss für die Festnetztelefonie weiterhin gesondert zum Preis von maximal 23,45 Franken flächendeckend anbieten. Für Anrufe auf das Festnetz gilt dabei eine Preisobergrenze von 7,5 Rappen pro Minute.

Im Rahmen der Neuvergabe der Grundversorgung per 1. Januar 2018 verzichtete der Bundesrat aber entgegen der Empfehlung des Preisüberwachers auf eine Preisobergrenze für Anrufe auf Mobilnetze von 14 Rappen pro Minute. Da aber Anrufe auf Mobiltelefone sowohl privat als auch geschäftlich oft kaum zu umgehen seien, pocht der Preisüberwacher gemäss einer Mitteilung vom Dienstag nun auf eine Tarifanpassung.

Swisscom gelobt Besserung
Abklärungen hätten nämlich ergeben, dass die Marge der Swisscom für Anrufe auf Mobilfunknetze weit höher seien als bei den regulierten Festnetzanrufen. Der Preisschutz für die Grundversorgungskunden greife daher unvollständig, so die Behörde.

Am Verhandlungstisch habe die Swisscom eine über die Bundesratsverordnung hinausgehende Regulierung abgelehnt. Sie habe sich aber bereit gezeigt, ab Sommer 2018 optional eine Lösung für Festnetzkunden anzubieten. Diese sieht laut den Angaben vor, dass Kunden, die oft Anrufe auf Mobilnetze tätigen, für 9 Franken im Monat unbegrenzt in Mobilnetze telefonieren können. Zudem habe sich der Telekomkonzern dazu verpflichtet aktiv über die Einführung der Option zu informieren.

Dennoch hält der Preisüberwacher fest, dass man mit diesem Kompromiss vorläufig zwar einverstanden sei, sich aber vorbehalte, das Thema zu einem späteren Zeitpunkt oder im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes wieder aufzugreifen. (awp/mc/ps)

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