Aufsichtsbehörde macht Bundesanwalt Lauber Vorwürfe

Michael Lauber

Bundesanwalt Michael Lauber.

Bern – Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) richtet im Zusammenhang mit ihrem Disziplinarverfahren gegen den Bundesanwalt Vorwürfe an Michael Lauber. Dieser habe zwei Personen daran gehindert, an Befragungen teilzunehmen, und die Bundesanwaltschaft gebe angeforderte Dokumente nicht heraus.

Lauber stellt sich am 25. September der Bundesversammlung zur Wiederwahl. Die Gerichtskommission (GK) der Räte empfiehlt mit 9 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung, ihn nicht wieder zu wählen. Ein Grund für die negative Empfehlung ist laut dem Bericht der GK das «gestörte Verhältnis» zwischen Bundesanwalt und Aufsichtsbehörde.

Umstrittene Treffen Laubers mit FIFA-Chef Infantino
Die AB-BA führt seit Mai ein Disziplinarverfahren gegen Lauber. Grund sind informelle Treffen Laubers mit Fifa-Chef Gianni Infantino. In einer Stellungnahme zum Bericht, über die Radio SRF am Freitag berichtete, macht die AB-BA nun geltend, ohne die Kooperation Laubers das Verfahren nicht führen zu können.

Auf Anfrage von Keystone-SDA bestätigte die AB-BA die Aussagen in der von SRF veröffentlichten Stellungnahme. Die Bundesanwaltschaft habe ihr bisher kein einziges der verlangten Dokumente ausgehändigt, heisst es darin. Und zwei von der AB-BA für eine Befragung angefragte Personen habe Lauber faktisch untersagt, auszusagen.

Vorwürfe Laubers an die Aufsichtsbehörde
Lauber hatte in einer Stellungnahme zu Handen des Parlaments die Aufsichtsbehörde kritisiert. Mit dem Disziplinarverfahren habe sie sich nicht an die Vorgaben des Gesetzgebers gehalten. Seit fünf Monaten werde ihm systematisch das rechtliche Gehör verweigert. Auch er, als Bundesanwalt, habe das Recht auf einen fairen Prozess.

Zu den nun öffentlich gewordenen Vorwürfen der AB-BA nahm die Bundesanwaltschaft nicht gesondert Stellung. Sie verwies auf die Stellungnahme Laubers im Bericht der Gerichtskommission. (awp/mc/pg)

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