Basel-Stadt führt als erster Kanton Steuer-Direktabzug vom Lohn ein

(Bild: Coloures-Pic/AdobeStock)

Basel – Wer in Basel-Stadt arbeitet und wohnt, kann sich die Steuern künftig direkt vom Lohn abziehen lassen. Das Stimmvolk hat am Sonntag eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes angenommen. Somit führt Basel-Stadt als erster Kanton einen Direktabzug ein.

Der Entscheid fiel mit 34’312 zu 30’001 Stimmen, wie die Staatskanzlei mitteilte. Dies entspricht einem Ja-Stimmen-Anteil von 53,4 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug rund 65 Prozent.

Ziel der Gesetzesänderung ist, die Steuerverschuldung einzudämmen. Dabei ist ein solcher Abzug für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig. Sie müssen die Steuererklärung weiterhin ausfüllen.

Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden soll der Steuerabzug verpflichtend sein, für kleinere Firmen freiwillig. Sofern der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nichts anderes wünscht, sollen die Arbeitgebenden in der Stadt Basel zehn Prozent des Bruttolohns automatisch abziehen.

In Riehen und Bettingen sind es fünf Prozent. Arbeitnehmende können auch einen höheren oder tieferen Abzug wählen. Bei der Vorlage handelt es sich um einen Gegenvorschlag aus dem Parlament zu einer SP-Initiative.

Bahnknoten-Projekt geht weiter
Zudem kann der Kanton weiterfahren mit den Projekt einer Bahn-Durchmesserlinie unter dem Boden. Das Stimmvolk stimmte einer Ausgabe von 3,6 Millionen Franken für das Bahnknoten-Lobbying beim Bund und Stadtplanungsprojekte sowie einen neuen Umsteigeplatz bei der Markthalle zu. Der Entscheid fiel mit 35’952 zu 28’029 Stimmen – der Ja-Anteil betrug 56,2 Prozent.

Zur Abstimmung kam es, weil die Kleinstpartei PDA das Referendum gegen den Grossratsbeschluss ergriffen hatte. Sie erhielt dabei Unterstützung von der SVP, Basta und mehreren ehemaligen Basler Politikern.

Gegenvorschlag zur Tauben-Initiative setzt sich durch
Das Basler Stimmvolk stimmte zudem einem Pilotprojekt mit Massnahmen zur Regulierung der Stadttauben-Population zu. Der Kanton soll unter anderem fünf betreute Taubenschläge einrichten. An besonders betroffenen Hotspots soll der Einsatz von Greifvögel oder fachgerechte Tötung durchgesetzt werden.

Damit setzte sich der Gegenvorschlag zur Stadttauben-Initiative durch. Die Initiative hatte mehr Taubenschläge und eine Fortpflanzungskontrolle mit Eierattrappen, jedoch keine Tötungen gefordert. Die Stimmbevölkerung lehnte die Initiative mit 40’630 zu 23’084 Stimmen ab (63,8 Prozent) ab. Den Gegenvorschlag nahm sie mit 41’519 zu 19’756 (67,7 Prozent) an.

Kein Stadtwald auf der Klybeckinsel
Keine Chance hatte die Klybeckinsel-Initiative. Dieser forderte, das ehemalige Industriegebiet südlich des Rheinhafens als Insel wiederherzustellen und aufzuforsten. Das Stimmvolk lehnte das Volksbegehren mit 63’408 zu 24’222 Stimmen (61,8 Prozent) deutlich ab.

Mit dem Nein ist vorerst die Bahn frei für Areal-Entwicklungspläne des Kantons auf der ehemaligen Klybeckinsel. Vorgesehen sind Wohnungen und eine neue Grünanlage. Der Grosse Rat hat noch über die Bebauungspläne zu entscheiden. (awp/mc/pg)

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