SBV gibt Kündigung für Frührenten am Bau bekannt

Baustelle

Zürich – Im Schweizer Baugewerbe zeichnet sich ein Arbeitskonflikt über die Frühpensionierung ab. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) informierte am Donnerstag über die Kündigung des Anschlussvertrags der Auffangeinrichtung. Diese finanzierte bis anhin die Frührenten für Bauarbeiter.

Der Stiftungsrat der paritätischen Auffangeinrichtung BVG habe die Notbremse gezogen, so der SBV in der Mitteilung. Die Kündigung habe zur Folge, dass die Übergangsrenten zwischen dem 60. und dem 65. Altersjahr ab 2019 nicht mehr automatisch der beruflichen Vorsorge in der Auffangeinrichtung zugewiesen werden.

Der Entscheid bestätigt die Forderung des SBV, dass das «marode und ineffiziente System» der Frührenten auf dem Bau ein Risiko sei und dringend saniert werden müsse. Laut SBV verschwinden die Hälfte aller BVG-Beiträge ohne Wirkung im System. Der SBV fordert daher die Gewerkschaften zur Kooperation auf, um Sanierungsmassnahmen anzugehen und das Thema Frührente «nicht mehr länger für gewerkschaftspolitische Manöver zu missbrauchen», so der Verband.

Gewerkschaften empört
In einer ersten Reaktion bezeichneten die beiden Gewerkschaften Unia und Syna die Argumente des SBV als «faktenfreie Behauptungen». Die Rente mit 60 für Bauarbeiter sei ein Erfolgsmodell und ermögliche ein Alter in Würde. Nach Ansicht der Gewerkschaften ist die Rentenkasse «grundsätzlich solide» und habe 2017 mehr Einnahmen als Ausgaben erzielt.

Die Arbeiternehmer-Vertreter betonen aber auch, dass es wegen den Jahrgängen der Babyboomer nun vorübergehend Massnahmen brauche, um die Rente mit 60 zu sichern. Der SBV verweigere sich jedoch, am Verhandlungstisch Platz zu nehmen. Die Gewerkschaften selbst betonen, dass man bereits konkrete Sanierungsvorschläge eingereicht habe.

Die Stiftung für den Flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (Stiftung FAR) ermöglicht seit 2003 die Frühpensionierung von Bauarbeitern ab dem 60. Altersjahr. (awp/mc/pg)

SBV

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