Bundesrat will weiterhin ein verbindliches Abkommen mit den USA

Bundeshaus

(Foto: VBS/DDPS)

Bern – Nach dem Entscheid des Obersten Gerichtshofs der USA hält der Bund vorerst an der eingeschlagenen Strategie fest. Ziel ist nach wie vor ein rechtsverbindiches Handelsabkommen zwischen Bern und Washington.

Seit Freitag ist klar: US-Präsident Donald Trump hat in der Zollpolitik seine Kompetenzen überschritten. Das Notstandsgesetz gibt ihm laut Supreme Court nicht die Befugnis, eigenständig Zölle zu verhängen. Am Freitagabend gab das Weisse Haus offiziell bekannt, diese auf dem Notstandsgesetz IEEPA fussenden Zölle zu beenden und nicht mehr zu erheben.

Was bleibt, sind zahlreiche offene Fragen. Das Urteil könnte eine Welle an Rückforderungen bereits gezahlter Zölle hervorbringen. Nach Berechnungen der University of Pennsylvania geht es für den US-Staatshaushalt um etwa 175 Milliarden US-Dollar.

Befeuert wird die Unsicherheit auch dadurch, dass Trump in einer ersten Reaktion Stunden nach seiner Niederlage bereits erneut Zölle angekündigt hat – unter Berufung auf eine andere rechtliche Grundlage.

Zunächst war die Rede von 10 Prozent Zöllen, am späten Samstagnachmittag Schweizer Zeit allerdings doppelte der US-Präsident nach und kündigte einen Zollsatz von 15 Prozent an. Das Gerichtsurteil bezeichnete er dabei in einem Post auf seiner Plattform Truth Social als «ausserordentlich anti-amerikanisch».

Zukunft des Schweizer Deals offen
Nach Trumps Zoll-Schlappe war zunächst unklar, welche Handelsabkommen nun bestehen bleiben und welche nicht. Auch Trump zeigte sich schmallippig – mit manchen Ländern wolle man an den bisherigen Vereinbarungen festhalten, andere wiederum dürften sich auf neue Zölle einstellen, sagte er. In welche der beiden Kategorien die Schweiz und die Europäische Union dabei fallen, blieb zunächst offen.

Entsprechend zurückhaltend fiel denn auch die Reaktion des Bundes aus. Man analysiere «laufend und raschestmöglich» die Auswirkungen der Ankündigung Trumps vom Freitag, einen weltweiten Zollsatz von 10 Prozent auf Importe in die Vereinigten Staaten zu erheben, teilte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Ein Abbruch der Handelsgespräche als Reaktion auf den Richterspruch ist dabei laut WBF-Kommunikationschef Urs Wiedmer nicht vorgesehen. Die Schweiz strebe weiterhin ein Verhandlungsergebnis an, welches das Ziel der Verhandlungen «unabhängig der rechtlichen und politischen Entwicklungen in den USA erreicht». Dabei berücksichtige sie aber selbstverständlich die laufenden Entwicklungen.

Abbruch-Forderungen von links
Hauptziel der laufenden Verhandlungen sei schon von Beginn weg ein rechtsverbindliches Abkommen gewesen, so Wiedmer. Dieses solle den Schweizer Unternehmen eine höhere, grösstmögliche Rechtssicherheit geben.

Rufe nach einem Kurswechsel waren zuvor namentlich vonseiten von SP und Grünen laut geworden. «Die Schweiz muss ihre Verhandlungen über ein Abkommen mit Trump sofort aussetzen. Jede andere Entscheidung wäre ein weiteres Eigentor für die Schweiz», sagte etwa Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone.

Wiedmer verwies dagegen auf die Konsultation zum Verhandlungsmandat vom vergangenen Dezember. Damals sei sei die Möglichkeit eines Entscheids des Obersten Gerichtshofs bereits bekannt gewesen. Weder die aussenpolitischen Kommissionen noch die Kantone hätten einen Abbruch der Verhandlungen bei einem entsprechenden Entscheid gefordert.

Bundespräsident Guy Parmelin kommentierte den Richterspruch aus Washington nicht. Er nehme das Urteil zur Kenntnis, liess er mitteilen. (awp/mc/pg)

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