Bern – Der Bundesrat hält an seinen umstrittenen Plänen fest, für Rüstungsausgaben der Armee die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Allerdings plant er für diese Sicherheitsabgabe nun eine deutlich weniger starke Erhöhung – statt um 0,8 um noch 0,5 Prozentpunkte.
Im Gegenzug wird die Erhöhung nicht auf zehn, sondern auf zwölf Jahre befristet, wie der Bundesrat zum Entscheid vom Mittwoch mitteilte. Das so eingenommene Geld soll vollständig für Rüstungsausgaben verwendet werden.
Geringere Erhöhung als zunächst geplant
Trotz Kritik in der Vernehmlassung will der Bundesrat an der Erhöhung der Mehrwertsteuer festhalten. Die Sicherheitslage habe sich massiv verschlechtert, sagte Verteidigungsminister Martin Pfister in Bern vor den Medien dazu. Die vor Kurzem beschlossene Ausrichtung der Armee auf Verteidigung erfordere Geld.
Dieser Handlungsbedarf sei in der Vernehmlassung anerkannt worden, sagte Pfister. Gleichzeitig sei aber die Sorge geäussert worden, dass die Wirtschaft und die Bevölkerung übermässig belastet werden könnten. Deshalb und wegen der verbesserten Finanzlage habe der Bundesrat nun eine geringere Erhöhung beschlossen.
Den Mehrwertsteuer-Normalsatz will er zwölf Jahre lang um 0,5 Prozentpunkte und den Sondersatz für die Hotellerie um 0,3 Prozentpunkte anheben. Diese beiden Mehrwertsteuersätze werden ab 2028 bereits für die 13. AHV-Rente erhöht, in diesem Fall aber ohne Befristung.
Kommen beide Erhöhungen wie geplant, wird die Mehrwertsteuer ab 2028 von heute 8,1 Prozent vorübergehend auf insgesamt 9,0 Prozent steigen. Das ist so hoch wie noch nie. Der Hotellerie-Sondersatz würde von 3,8 auf 4,3 Prozent steigen. Allerdings beschloss der Nationalrat vor Kurzem, diesen Sondersatz nicht mehr zu verlängern. Der Ständerat hat darüber noch zu entscheiden.
Zwei Mehrwertsteuer-Abstimmungen
Unangetastet bleibt für die Rüstung ebenso wie für die AHV der reduzierte Satz von 2,6 Prozent für Güter des täglichen Bedarfs. Das sind zum Beispiel Lebensmittel und Medikamente. Haushalte mit tieferen Einkommen würden dadurch weniger belastet, sagte Pfister.
Über die Mehrwertsteuer für die Armee wird ab Herbst das Parlament entscheiden. Es soll ab August darüber beraten können. Weil für Anpassungen der Sätze die Verfassung angepasst werden muss, haben in beiden Fällen Volk und Stände darüber zu entscheiden. Die Erhöhung zugunsten der AHV könnte im November an die Urne kommen.
Etwa ein halbes Jahr später, im Juni 2027, soll die zweite Abstimmung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Armee folgen. Pfister räumte ein, dass es nicht einfach sein dürfte, die Menschen vom Sicherheitsbeitrag zu überzeugen. «Aber für die Sicherheit braucht es Geld, und es gibt keine Alternative dazu.»
Rüstungsfonds soll kommen
24 Milliarden Franken will der Bund laut Pfister über die Konsumsteuer zusätzlich einnehmen. 18 Milliarden Franken davon sind für den Ausbau der Abwehrfähigkeiten gegen hybride Aktivitäten und Angriffe aus der Distanz sowie Preissteigerungen im Rüstungsbereich eingeplant. 6 Milliarden Franken sind für die Beschaffung eines zweiten Systems für bodengestützte Luftverteidigung vorgesehen.
Hingegen soll die vom Parlament beschlossene Erhöhung des Armeebudgets auf ein Prozent des BIP bis 2032 nicht aus der Mehrwertsteuer finanziert werden, sondern über die Bundeskasse. Bessere finanzielle Aussichten gäben Handlungsspielraum dafür, schrieb der Bundesrat dazu.
Auch für den Mehrbedarf von 3 Milliarden Franken der zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben wird die Mehrwertsteuer nicht herangezogen. Der Bundesrat will dieses Geld mit Priorisierungen bei der Zuteilung der Finanzen verfügbar machen.
Festhalten will der Bundesrat an seinen Plänen für einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds. Der Fonds soll es ermöglichen, Anzahlungen für Beschaffungen zu tätigen, Zahlungsspitzen abzufedern und Beschaffungen zu beschleunigen.
Der Fonds soll unmittelbar nach der Abstimmung eingerichtet werden und sich ab dann auch verschulden können, auch wenn die höhere Mehrwertsteuer erst ab 2028 Geld einbringt. (awp/mc/pg)
