Bundesrat genehmigt Spionage-Ermittlung beim Nachrichtendienst

Gebäude des Nachrichtendienstes des Bundes in Bern. (Foto: VBS)

Bern – Die Bundesanwaltschaft darf Spionage-Ermittlungen im Umfeld des Nachrichtendienstes zur angeblichen Weitergabe sensibler Informationen aus der Cyber-Abteilung an Russland aufnehmen. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Ermächtigungsgesuch genehmigt.

Für eine solche Ermittlung sei die Genehmigung der Landesregierung nötig, berichtete Radio SRF. Das Ermächtigungsgesuch wurde aufgrund einer möglichen Verletzung des Amtsgeheimnisses, möglicher verbotener Handlungen für einen fremden Staat sowie mutmasslichen politischen Nachrichtendienst eingereicht, wie die BA gegenüber Radio SRF bestätigte. Diese Bestätigung lag auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Die letzten beiden Delikte können mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

Das Gesuch der BA hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement dem Bundesrat vorgelegt, wie das Departement bestätigte. Für seinen Entscheid habe sich der Bundesrat über ein halbes Jahr Zeit genommen, hiess es im SRF-Beitrag. Parallel zum Ermächtigungsgesuch haben Strafverfolger bereits letztes Jahr sichernde Beweis-Massnahmen getroffen. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) stehe der BA uneingeschränkt zur Verfügung, wie gegenüber SRF bestätigt wurde.

Vor rund fünf Jahren hätten zwei westliche Geheimdienste beim NDB Alarm geschlagen, hiess es im SRF-Beitrag. Dort soll von illegaler Datenweitergabe durch den NDB über die russische Cybersicherheitsfirma Kaspersky an russische Geheimdienste die Rede sein, darunter der Militärgeheimdienst GRU. Befreundete Geheimdienste sollen den Schweizer Nachrichtendienst gewarnt haben.

Kaspersky wurde schon verschiedentlich eine Zusammenarbeit mit dem Kreml in Moskau und dessen Geheimdiensten nachgesagt. Das Unternehmen, mit dem der NDB zusammenarbeitete, wird daher in etlichen Ländern auf Regierungsebene seit Jahren gemieden.

Davon erfuhr die Aufsichtsbehörde des NDB und reichte unter anderem wegen Verdacht auf Spionage Strafanzeige bei der BA ein. Da sie einen Anfangsverdacht als gegeben sah, legte sie den Fall dem Bundesrat vor. (awp/mc/ps)

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