Bundesrat heisst EU-Vertragspaket gut und startet Vernehmlassung

Personenfreizügigkeit

(Fotolia/pavlofox)

Bern – Das EU-Vertragspaket ist ab sofort öffentlich zugänglich. Der Bundesrat hat es am Freitag gutgeheissen und bis Ende Oktober in die Vernehmlassung geschickt. Für die Umsetzung des Pakets müssen 32 Bundesgesetze angepasst und drei neue geschaffen werden.

Parteien, Sozialpartner, Kantone, Gemeinden und weitere interessierte Kreise können bis im Herbst zum Paket Stellung nehmen, wie die Landesregierung mitteilte. Danach – voraussichtlich im ersten Quartal 2026 – wird der Bundesrat die Mammutvorlage in die Hände des Parlaments geben. Eine Volksabstimmung im Wahljahr 2027 oder auch erst danach gilt angesichts des grundsätzlichen Widerstands der SVP als sicher.

Bis zur allfälligen Umsetzung der Verträge vergeht also noch viel Zeit. Die Schweiz und die EU haben deshalb Übergangsregeln zum Umfang ihrer Partnerschaft für die Phase ab Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets festgelegt. Der Bundesrat wird nach eigenen Angaben am 24. Juni in Brüssel eine entsprechende gemeinsame Erklärung mit der EU-Kommission unterzeichnen.

Das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den EU-Forschungsprogrammen wird vom Bundesrat voraussichtlich im November unterzeichnet, wie er erneut festhielt. Dies ermöglicht eine rückwirkende Assoziierung der Schweiz per 1. Januar 2025 an Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital Europe Programme. (awp/mc/pg)

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