Bundesrat verlängert Zertifikatspflicht

Corona-Zertifikat

Covid-Zertifikate. (Bild: BAG)

Bern – Die Zertifikatspflicht in der Schweiz wird mindestens bis Mitte November beibehalten. Angesichts des Endes der Herbstferien, der kühleren Jahreszeit, den stagnierenden Fallzahlen, der hochansteckenden Deltavariante und der relativ tiefen Immunisierung ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass die Risiken für eine Lockerung derzeit noch zu gross sind.

Um die Spitäler vor einer zu starken, nächsten Infektionswelle zu schützen, will er die geltende Zertifikatspflicht vorerst beibehalten und Mitte November die Situation erneut beurteilen. Man wolle die Zertifikatspflicht wieder lockern, sobald keine Überlastung der Spitäler mehr drohe – unabhängig von der Durchimpfungsrate, heisst es.

Gleichzeitig will die Landesregierung den Zugang zum Zertifikat für die Benutzung im Inland erleichtern, insbesondere für genesene Personen. Sie hat die Konsultation zu einem «Schweizer Covid-Zertifikat» gestartet. Diese neuen Covid-Zertifikate sollen nur in der Schweiz gültig sein.

Zugang zum Zertifikat mit Antikörpertest
Zurzeit können Covid-Zertifikate nur für Personen ausgestellt werden, die ihre Genesung mit einem PCR-Test belegen können. Künftig sollen Schweizer Covid-Zertifikate auch für Personen ausgestellt werden, die einen aktuellen positiven Antikörpertest vorlegen können. Dieser Test ist kostenpflichtig. Die Gültigkeitsdauer dieser Zertifikate soll auf 90 Tage beschränkt werden.

Gleichzeitig soll die Gültigkeitsdauer aller bislang ausgestellten Zertifikate für Genesene (mit PCR-Test) von 180 auf 365 Tage verdoppelt werden. Die aktuell vorliegenden Daten belegen eine ausreichende Schutzwirkung vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation. Da in der EU-Zertifikate für Genesene mit wenigen Ausnahmen nur 180 Tage gültig sind, ist auch das verlängerte Zertifikat nur für den Gebrauch in der Schweiz vorgesehen.

Zugang erleichtern für Personen, die sich nicht impfen und testen lassen können
Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, haben bereits heute Zugang zu Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Covid-Zertifikatspflicht. Künftig sollen auch diese Personen ein maschinenlesbares Schweizer Covid-Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen erhalten.

Zugang zum Zertifikat für Touristinnen und Touristen erleichtern
Zur Unterstützung von Wirtschaft und Tourismus sollen künftig auch alle Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, Zugang zum Schweiz Zertifikat erhalten. Aktuell betrifft dies die Impfstoffe Sinovac und Sinopharm. Die Gültigkeitsdauer soll auf 30 Tage beschränkt werden, und das Zertifikat nur in der Schweiz gültig sein. (mc/pg)

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