Bundesrat verschont Bauern vor Sparmassnahmen

Landwirtschaft

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Bern – Effizientere Betriebe, bessere Produkte und mehr Umweltschutz: So stellt sich der Bundesrat die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft vor. Dafür sollen die Bauern mehr Geld bekommen.

In der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), die der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat, ist für die Periode 2022-2025 ein Zahlungsrahmen von 13,915 Milliarden Franken vorgesehen. Das ist etwa gleich viel wie heute. Weil es aber immer weniger Bauern gibt, bleibt mehr für jene, die weitermachen: Laut Bundesrat bekommt 2025 jeder Betrieb im Schnitt monatlich 1000 Franken mehr Subventionen.

Mit der AP22+ will Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann den Landwirten aber vor allem die Möglichkeit geben, aus eigener Kraft mehr Geld zu verdienen. «Die Bauern wollen nicht in erster Linie Subventionen, sondern einen fairen Preis für ihre Produkte», sagte er vor den Bundeshausmedien.

Keine Massenware
Dabei muss ihnen die Politik offenbar ein bisschen auf die Sprünge helfen. So will der Bundesrat die Beiträge für silofreie Milch verdoppeln, auf Kosten der Milch von Kühen, die Silofutter fressen. Mit silofreier Milch lassen sich hochqualitative Rohmilchkäse herstellen, die sich im In- und Ausland besser absetzen lassen als durchschnittliche Massenware.

«Wir wollen Mehrwerte schaffen», erklärte Schneider-Ammann. Qualität und Nachhaltigkeit müssten sich auszahlen. In die gleiche Richtung zielen die Plattform für Agrarexporte und ein einheitliches System für geschützte Ursprungsbezeichnungen von Wein, die der Bundesrat fördern will.

Die AP22+ soll auch der Digitalisierung in der Landwirtschaft zum Durchbruch verhelfen. Digitale Technologien sollen im Umweltbereich erprobt werden. Unterstützen möchte der Bundesrat zudem innovative Projekte zu Rückverfolgbarkeit und Dokumentation oder Technologien wie Drohnen und Jätroboter. Der Bundesrat schlägt dafür eine explizite Rechtsgrundlage vor.

Neue Ideen
Eine Modernisierung des Boden- und Pachtrechts soll den Quereinstieg in die Landwirtschaft erleichtern. Heute gelangen Personen, die nicht familienbedingt mit landwirtschaftlichem Besitz verbunden sind, nur schwer an ein landwirtschaftliches Gewerbe. Neue Ideen von Personen ausserhalb der Landwirtschaft kämen dem Sektor kaum zugute, schreibt der Bundesrat.

Auch könnten Stiftungen oder Genossenschaften nur in Ausnahmefällen landwirtschaftliche Grundstücke erwerben. Das will der Bundesrat ändern. Zudem soll das Vorkaufsrecht für Geschwister zeitlich eingeschränkt werden. Auch die einfachere Vergabe an Kredite und höhere Belastungen sollen frischen Ideen Schub verleihen.

Weiter will der Bundesrat die Produktion von Fischen, Insekten oder Algen zu Nahrungs- und Futterzwecken ermöglichen. Das erlaubt zum Beispiel eine Bio-Zertifizierung von Aquakultur-Produkten, hat laut Bundesrat aber kaum Auswirkungen auf die Raumplanung.

Obergrenze für Subventionen
Der Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen soll weiter reduziert werden. Dazu will der Bundesrat den ökologischen Leistungsnachweis weiterentwickeln, die Biodiversitätsförderung vereinfachen und die standortangepasste Landwirtschaft mit regionalen Strategien fördern.

Dafür möchte er rund 300 Millionen Franken pro Jahr bereitstellen. Im Gegenzug sollen die Mittel für Kulturlandschafts- und die Versorgungssicherheitsbeiträge gekürzt werden. Letztere sollen angepasst an die Produktionsbedingungen ausgerichtet werden. Eine Umverteilung unter den Regionen sei aber nicht vorgesehen, sagte Schneider-Ammann.

Aus sozialpolitischen Gründen will der Bundesrat jedoch die Direktzahlungen auf maximal 250’000 Franken pro Betrieb beschränken. Davon sind rund 100 Betriebe betroffen, die insgesamt 2 bis 4 Millionen Franken weniger Direktzahlungen bekommen dürften.

Weniger Dünger
Die AP22+ enthält auch eine Art indirekten Gegenvorschlag zur Trinkwasserinitiative. Diese verlangt, dass nur noch Landwirtschaftsbetriebe unterstützt werden, die ohne Pflanzenschutzmittel, prophylaktische Antibiotika und zugekauftes Futter auskommen.

Der Bundesrat schlägt vor, die maximal erlaubte Hofdüngerausbringung pro Fläche zu reduzieren. Im ökologischen Leistungsnachweis sollen Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Umweltrisiko nicht mehr zugelassen werden. Um welche Produkte es sich handelt, ist noch nicht klar.

Ein Abbau des Grenzschutzes ist nicht vorgesehen. Das Parlament hat vom Bundesrat verlangt, Freihandel und Agrarpolitik zu trennen. Trotzdem schwingt das Thema mit. Die Schweiz werde auch in Zukunft Konzessionen machen, wenn sie im Gegenzug bessere Bedingungen erhalte, sagte Schneider-Ammann. Die Vernehmlassung läuft bis Anfang März 2019. (awp/mc/pg)

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