Zivildienstgesetz gemäss Hochrechnung mit 53 Prozent Ja angenommen

(Bild: © Christian Schwier / AdobeStock)

Bern – Der Wechsel von der Armee in den Zivildienst wird erschwert. Die Stimmenden haben gemäss dritter Hochrechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG die Änderung des Zivildienstgesetzes mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 53 Prozent angenommen. Der Fehlerbereich liegt bei +/- 2%.

Die von der bürgerlichen Mehrheit im Parlament durchgesetzten Gesetzesänderungen wurden mit einem Referendum der Jungen Grünen und des Verbandes Civiva bekämpft. Unterstützt wurden sie von SP, Grünen und GLP sowie der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (Gsoa).

In den jüngsten Umfragen gab es ein Patt zwischen Befürwortern und Gegnern. Schliesslich setzte sich die Behördenvorlage doch noch durch. Laut Politologe Urs Bieri von gfs.bern folgte die Meinungsbildung einem bekannten Muster von Behördenvorlagen. «Wenn man nicht genau weiss, um was es geht, stimmt man eher Ja», sagte er im Schweizer Radio SRF. Das Zivildienstgesetz sei im Schatten der SVP-Initiative kaum diskutiert worden. Deshalb habe die Mehrheit der Stimmenden dem Ja von Regierung und Parlament vertraut.

Eine ähnliche Vorlage war vor sechs Jahren im Nationalrat gescheitert. Das Parlament forderte 2023 mit einer Motion eine Neuauflage.

Sechs Hürden
Mit dem Ja treten treten sechs neue Massnahmen im Zivildienstgesetz bald in Kraft. Etwa müssen künftig bei einem Wechsel aus der Armee mindestens 150 Tage Zivildienst geleistet werden, unabhängig von der Zahl der noch nicht geleisteten Armee-Diensttage.

Wer alle Armee-Ausbildungstage geleistet hat, kann gar nicht mehr zum Zivildienst wechseln und auf diesem Weg die Schiesspflicht umgehen. Auch für Unteroffiziere und Offiziere wird der Faktor 1,5 Zivildiensttage pro Militärdiensttag gelten.

Weiter gibt es auch beim Zivildienst eine jährliche Einsatzpflicht. Werden Wechselgesuche während der Rekrutenschule bewilligt, müssen Zivis ihren langen Einsatz spätestens bis zum Ende des Jahres nach der Zulassung leisten, früher als heute. Und Einsätze, die ein begonnenes Human-, Zahn- oder Tiermedizin-Studium erfordern, sind nicht mehr erlaubt.

Weitere Reformpläne
All dies soll den Zivildienst unattraktiver machen. In den Augen einer bürgerlichen Parlamentsmehrheit wechseln seit Längerem zu viele Dienstpflichtige von der Armee zum Zivildienst. 2025 wurden 7211 Personen zum Zivildienst zugelassen, so viele wie noch nie vorher. Bei der Armee hingegen werden sinkende Bestände erwartet.

Der Zivilschutz hat bereits zu wenig Personal. Ein Grund dafür sind vorzeitige Abgänge, unter anderem wegen Wechseln von der Armee zum Zivildienst. Wer den Militärdienst nicht mit dem Gewissen vereinbaren kann, kann heute einen zivilen Ersatzdienst leisten, der länger dauert als der Dienst in der Armee, und damit den Tatbeweis erbringen. Eine Gewissensprüfung ist nicht mehr nötig.

Wie die Dienstpflicht künftig aussehen soll, ist noch offen. Der Bundesrat schlägt zwei Varianten vor. Eine ist eine Sicherheitsdienstpflicht für Männer. Dieser Dienst müsste beim Militär oder in einer künftigen Katastrophenschutzorganisation geleistet werden – in ihr würden Zivilschutz und Zivildienst vereint. Das Parlament fordert, dass die Sicherheitsdienstpflicht für Männer so rasch wie möglich kommt. Zudem hat der Nationalrat beim Bundesrat einen Bericht zur Wiedereinführung der Gewissensprüfung bestellt.

Ruhiger Abstimmungskampf
Trotz knapper Umfrageergebnisse verlief der Abstimmungskampf zum Zivildienstgesetz eher ruhig. Im Zentrum stand ganz klar die «Keine 10-Millionen-Schweiz»-Initiative der SVP. (awp/mc/ps)

Ein Ja-Komitee mit bürgerlichen Parteien und militärischen Organisationen wollte, dass der Zivildienst wieder zur Alternative für Männer werde, die aus echten Gewissensgründen nicht bei der Armee Dienst leisten. Der Zivildienst dürfe nicht zum bequemeren Ausweg für jene werden, die den Militärdienst umgehen wollten.

Die Gegnerinnen und Gegner der Reform warnten dagegen vor einer Schwächung des Zivildienstes. Diese Einsatzkräfte fehlten dort, wo sie am meisten gebraucht würden: in Heimen, Spitälern, Schulen, im Natur- und Umweltschutz sowie in der Land- und in der Alpwirtschaft. Laut Bundesrat wird die Zahl der Zivildienstleistenden mit den neuen Hürden um vierzig Prozent sinken. (awp/mc/ps)

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