Harzige Suche nach einem Kompromiss bei der EL-Reform

Ständeratssaal

Ständeratssaal. (Bild: Parlamentsdienste 3003 Bern)

Bern – Bei der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) nähern sich die Räte einem Kompromiss an. In der dritten und letzten Beratungsrunde hat der Ständerat insbesondere beim Lebensbedarf von Kindern Zugeständnisse gemacht.

Der Nationalrat will die anerkannten Ausgaben für Kinder reduzieren. Der Ständerat ist einverstanden mit Abstrichen bei Kindern unter 11 Jahren. Im Gegenzug sollen die Betreuungskosten anerkannt werden. Bei Kindern über 11 Jahren will der Ständerat beim geltenden Recht bleiben. Dieser Kompromiss orientiere sich an den tatsächlichen Kosten einer Familie, sagte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU) am Dienstag.

Vermögensschwelle bleibt umstritten
Nach wie vor umstritten ist die vom Nationalrat beschlossene Vermögensschwelle, über welcher kein EL-Anspruch bestehen soll. Der Ständerat lehnte eine solche einstimmig ab. Konsequenterweise fällt damit auch das gesicherte Darlehen für Hauseigentümer weg.

Der Ständerat kommt dem Nationalrat aber insofern entgegen, als er die Vermögensschwelle, ab welcher allenfalls bezogene EL nach dem Tod einer Person zurückerstattet werden muss, auf 40’000 Franken senken will. Der Nationalrat hatte eine Schwelle von 50’000 Franken beschlossen.

Bei der Kürzung des EL-Anspruchs im Fall eines Kapitalbezugs und bei den Freibeträgen für die EL-Berechnung hat der Ständerat nicht nachgegeben. Es gebe gute Gründe, die Leistungen als Kapital zu beziehen, sagte Graber. Gewisse Pensionskassenreglemente sähen sogar vor, dass ein Teil des Kapitals bezogen werden müsse.

Ständerat hält an beschlossenen Freibeträgen fest
Auch bei den Freibeträgen für die EL-Berechnung ist der Ständerat bei seinen früheren Beschlüssen geblieben. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat. Alle danach verbleibenden Differenzen müssen von der Einigungskonferenz geregelt werden.

Abgelehnt hat der Ständerat ausserdem eine Motion aus dem Nationalrat, die eine systematische Missbrauchsbekämpfung bei der EL forderte. Hintergrund sind Fälle von verheimlichten Vermögenswerten im Ausland, insbesondere von Immobilien. Laut Graber bieten die EL-Reform oder der automatische Informationsaustausch ausreichend Handhabe für solche Fälle. Es gebe keinen weiteren Handlungsbedarf. (awp/mc/ps)

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