Bern – Der Nationalrat möchte für Kadermitglieder von Krankenkassen einen Höchstlohn festlegen. Diese soll sich am Maximalbetrag der höchsten Lohnklasse in der Bundesverwaltung orientieren.
Die grosse Kammer hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative von Ständerat Baptiste Hurni (SP/NE) mit 157 zu 27 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Das Geschäft geht als Nächstes in den Ständerat.
Betroffen sind Mitglieder der leitenden Organe der Versicherer für ihre Tätigkeit im Bereich der Grundversicherung. Der Lohndeckel soll an die Teuerung angepasst werden und sowohl den Versichertenbestand als auch die durchschnittlichen Gesamtkosten pro versicherter Person berücksichtigen.
Um die Einhaltung dieser Regel zu überprüfen, sollen gemäss dem Gesetzesentwurf Grundversicherer dazu verpflichtet werden, die Entschädigung und den Beschäftigungsgrad aller Leitungs- und Verwaltungsorgane zu veröffentlichen, dies unter der Nennung der Namen der einzelnen Mitglieder.
Prämien sinken kaum
Bekämpft wurde die Vorlage mit einer Minderheit von Andri Silberschmidt (FDP/ZH). «Ein Gesetz das wirklich nichts bringt», sagte der 32-Jährige und ergänzte: «Das ist keine Lösung gegen steigende Prämien.» Gemäss Silberschmidt sparen Prämienzahlende im Jahr nur drei Franken, wenn alle Leitungsorgane gratis arbeiten. Realistisch seien daher Einsparungen von einigen Rappen. Der Zürcher kritisierte auch die unverhältnismässige bürokratische Überlastung, die bei einer Obergrenze resultiere.
Die FDP-Fraktion war bei der Bekämpfung des Gesetzes allein auf weiter Flur. «Es geht bei der Vorlage nicht primär um Kostendämpfung, sondern um Gerechtigkeit und Glaubwürdigkeit für unser Krankensystem», sagte Patrick Hässig (GLP/ZH). Wer der Bevölkerung vorschreibt, dass sie einzahlen muss, soll seiner Meinung nach auch festlegen, wie viel an der Spitze verdient wird.
Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider begrüsste die Ausweitung der Transparenz und stimmte Hässig zu: «Die Massnahmen stärken das Vertrauen der Versicherten in das Gesundheitssystem».
Lohndeckel war schon Thema
Heute verfügen die Krankenkassen bei der Festlegung der Höhe der Entschädigungen für die Mitglieder ihrer Leitungsorgane über eine grosse Autonomie. Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist kein entsprechender Lohndeckel vorgesehen.
Übermässige Entschädigungen an Krankenkassen-Kader sind schon seit Jahren ein Thema. Im Sommer 2023 hatte es der Ständerat abgelehnt, die Löhne von Krankenkassen-Geschäftsleitungsmitgliedern auf maximal 250’000 Franken pro Jahr zu beschränken. Die Mehrheit fand damals, die in der entsprechenden Motion genannten Höchstbeträge seien zu starr.
Auch der Bundesrat sprach sich damals dagegen aus. Krankenkassen seien privatrechtliche Unternehmen. Schweizer Krankenkassenchefs verdienten Anfang der 2020er-Jahre bis zu einer Million Franken, wie damals mehrere Medien gestützt auf Geschäftsberichte, übereinstimmend meldeten. (awp/mc/ps)
