Parlament will Zugang zu Zivilgerichten erleichtern

(Bild: Fotolia ©Africa Studio)

Bern – Das Parlament will die Hürden für den Zugang zu Zivilgerichten senken. Der Nationalrat hat am Dienstag eine Motion von Ständerat Claude Janiak (SP/BL) mit dieser Forderung oppositionslos angenommen. Der Bundesrat hatte die Annahme beantragt.

Die Motion fordert, dass die Zivilprozessordnung geändert wird. Damit der Zugang zu den Gerichten nicht Begüterten vorbehalten ist, sollen die Kostenvorschüsse reduziert werden.

Kostenregeln in der Kritik
Die geltende Zivilprozessordnung war 2011 in Kraft getreten. Am häufigsten würden die Kostenregeln kritisiert, argumentierte Janiak. Der Mittelstand und KMU könnten Prozesse mit höherem Streitwert faktisch nicht führen. Das betreffe etwa Bau-, Haftpflicht-, Erb- und Mietprozesse.

Das Instrument der unentgeltliche Prozessführung stehe nur Personen zur Verfügung, die unter dem Existenzminimum stünden. Zudem drohe auch bei unentgeltlicher Prozessführung der Ruin, da die betroffene Partei zwar nicht die Gerichtskosten und ihren Anwalt, jedoch die Entschädigung an die Gegenpartei zahlen müsse. (awp/mc/ps)

Exit mobile version