Martigny – Eine Schwangerschaft bringt viele Veränderungen mit sich – nicht nur emotional und körperlich, sondern auch administrativ. In der Schweiz stellt sich für werdende Eltern schnell die Frage: Was übernimmt meine Krankenkasse während der Schwangerschaft und nach der Geburt? Das Schweizer Gesundheitssystem bietet eine solide Grundversorgung, doch nicht alle Leistungen sind automatisch gedeckt.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte rund um Schwangerschaft und Krankenversicherung – von der Grundversicherung bis zu ergänzende Optionen.
Was deckt die obligatorische Grundversicherung ab?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt in der Schweiz einen grossen Teil der Kosten rund um Schwangerschaft und Mutterschaft. Alle Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, die gleichen Grundleistungen anzubieten – unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse in der Schweiz Sie versichert sind.
Zu den gedeckten Leistungen gehören:
Schwangerschaftsvorsorge: Regelmässige Kontrolluntersuchungen bei der Gynäkologin oder dem Gynäkologen sowie bei der Hebamme sind vollständig gedeckt – ohne Franchise und ohne Selbstbehalt. Dies gilt für sieben pränatale Untersuchungen sowie zwei postnatale Kontrollen.
Geburt: Die Entbindung im Spital oder Geburtshaus wird von der Grundversicherung übernommen. Auch eine Hausgeburt mit diplomierter Hebamme ist gedeckt, sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen.
Ultraschalluntersuchungen: Zwei Routineultraschalls während der Schwangerschaft sind in der Grundversicherung inbegriffen. Weitere Untersuchungen werden übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Stillberatung: Nach der Geburt haben Mütter Anspruch auf drei Stillberatungen durch eine anerkannte Fachperson.
Wichtig zu wissen: Während der Schwangerschaft und bis acht Wochen nach der Geburt entfallen Franchise und Selbstbehalt für alle schwangerschaftsbezogenen Leistungen. Das bedeutet, dass die Krankenkasse diese Kosten vollständig trägt.
Wann kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein?
Obwohl die Grundversicherung bereits viele Leistungen abdeckt, entscheiden sich manche werdenden Eltern für eine Zusatzversicherung. Diese kann in bestimmten Situationen zusätzlichen Komfort oder erweiterte Leistungen bieten.
Freie Spitalwahl: Mit einer Spitalzusatzversicherung können Sie schweizweit das Spital Ihrer Wahl für die Geburt auswählen – unabhängig von Ihrem Wohnkanton. Manche Versicherungen decken auch die Kosten für ein Einzelzimmer oder die halbprivate Abteilung.
Hebammenleistungen über die Grundversicherung hinaus: Einige Zusatzversicherungen übernehmen Kosten für zusätzliche Hebammenbesuche vor oder nach der Geburt, etwa im Rahmen der Wochenbettbetreuung.
Alternative Medizin: Behandlungen wie Akupunktur oder Homöopathie während der Schwangerschaft werden meist nur durch Zusatzversicherungen gedeckt.
Wichtig: Zusatzversicherungen müssen in der Regel vor der Schwangerschaft abgeschlossen werden. Viele Versicherer lehnen neue Anträge ab oder verhängen Vorbehalte, sobald eine Schwangerschaft bekannt ist. Es lohnt sich also, frühzeitig zu planen.
Krankenkasse während der Schwangerschaft wechseln – geht das?
Grundsätzlich ist ein Wechsel der Krankenkasse auch während einer Schwangerschaft möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate auf Ende Jahr, mit Wirkung per 1. Januar des Folgejahres. Einige Sondermodelle erlauben auch unterjährige Kündigungen.
Jedoch: Bei der Grundversicherung spielt der Zeitpunkt keine besondere Rolle, da alle Kassen die gleichen Leistungen nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) erbringen müssen. Ein Wechsel kann sich dennoch lohnen, wenn Sie Prämien sparen möchten.
Bei Zusatzversicherungen ist Vorsicht geboten: Neue Versicherer können bei bestehender Schwangerschaft einen Vorbehalt aussprechen oder den Antrag ablehnen. Wer seine Zusatzversicherung behalten möchte, sollte diese nicht kündigen, auch wenn die Grundversicherung gewechselt wird.
Praktische Tipps für werdende Eltern
Prämienvergleich: Die Prämien für die Grundversicherung variieren je nach Kasse, Franchise und Wohnort. Ein Vergleich lohnt sich insbesondere vor der Geburt, wenn zusätzliche Kosten auf junge Familien zukommen.
Franchise anpassen: Während der Schwangerschaft können Sie Ihre Franchise auf das Minimum (300 CHF) senken, um von der Befreiung von Franchise und Selbstbehalt optimal zu profitieren.
Frühzeitig informieren: Klären Sie bereits vor der Geburt ab, welche Leistungen Ihre Versicherung übernimmt. Manche Spitäler verlangen eine vorgängige Kostengutsprache für bestimmte Behandlungen.
Versicherung fürs Baby: Melden Sie Ihr Neugeborenes innerhalb von drei Monaten nach der Geburt bei einer Krankenkasse an. So profitiert es von einer Aufnahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung – auch für Zusatzversicherungen.
Mutterschaftsleistungen dokumentieren: Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf, auch wenn die Kosten direkt von der Kasse übernommen werden. Bei Rückfragen haben Sie so alle Unterlagen griffbereit.
Beratung nutzen: Das Bundesamt für Gesundheit (bag.admin.ch) bietet umfassende Informationen rund um Mutterschaft und Versicherung. Auch Ihre Krankenkasse berät Sie gerne zu den Details Ihrer Police und zu möglichen Optimierungen vor der Geburt.
Die administrative Seite einer Schwangerschaft mag zunächst komplex erscheinen, doch mit den richtigen Informationen lässt sie sich gut bewältigen. (GM/mc/hfu)
