Schweiz gewährt nicht mehr allen ukrainischen Flüchtlingen Schutzstatus S

Flüchtlinge

(Photo by Kevin Bückert on Unsplash)

Bern – In der Schweiz sollen künftig nicht mehr alle Ukraine-Flüchtlinge gleich behandelt werden. Nur wer in der Ukraine an Leib und Leben gefährdet ist, soll den Schutzstatus S noch erhalten. Für alle anderen ukrainischen Flüchtlinge bleibt das Asylverfahren.

Der Bundesrat will mit dieser Einschränkung ein Anliegen des Parlaments umsetzen, wie er am Mittwoch schrieb. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) soll bei der Gewährung des Status S künftig unterscheiden, ob die gesuchstellenden Personen aus einer sicheren oder einer unsicheren Region der Ukraine kommen.

Entsprechende Abklärungen dazu seien zurzeit am Laufen, hiess es in der Mitteilung des Bundesrates vom Mittwoch. Nach aktueller Einschätzung fänden in mehreren Regionen im Westen der Ukraine, die die Ukraine kontrolliere, keine intensiven Kampfhandlungen statt.

Asylgesuch stellen
Wer aus diesen Regionen neu in die Schweiz flüchtet, soll deshalb nur noch ausnahmsweise den Status S zugesprochen erhalten. Wer diesen erhält, muss kein Asylverfahren durchlaufen. Er oder sie kann eine Arbeit aufnehmen, die Kinder zur Schule schicken und Familienangehörige in die Schweiz nachreisen lassen.

Geflüchtete aus der Ukraine, die den Status S nicht erhalten, haben die Möglichkeit, ein Asylgesuch in der Schweiz zu stellen, müssen sich aber dem Verfahren unterziehen. Sie werden einem Bundesasylzentrum zugewiesen und können zunächst nicht arbeiten. Die Schweiz darf während des Verfahrens nicht verlassen werden.

Wird das Asylgesuch abgelehnt, müssen die Betroffenen die Schweiz verlassen – es sei denn, es bestehen Wegweisungshindernisse. In solchen Fällen sind vorläufige Aufnahmen möglich.

Der Bundesrat will zu diesem Vorschlag in einer Konsultation die Meinung der Kantone einholen sowie jene des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) und Hilfswerken. Zudem will er sich mit der EU abstimmen. Im Zug einer möglichen Verlängerung des Status S im nächsten Herbst will er die Bestimmungen entsprechend anpassen.

Heimatreisen einschränken
Einschränken will der Bundesrat auch Reisen zurück in die Ukraine. Neu sollen sich Personen mit Schutzstatus S nur noch bis zu 15 Tage pro Halbjahr in ihrer Heimat aufhalten dürfen. Heute sind 15 Tage pro Quartal erlaubt. Der Status S kann entzogen werden, wenn sich jemand wiederholt oder für längere Zeit in der Ukraine aufhält.

Auch damit will er Aufträge des Parlaments umsetzen und im kommenden Herbst eine Vernehmlassung eröffnen. Die Anpassung stehe im Einklang mit dem 2021 vom Parlament angepassten Ausländergesetz, schreibt er. Vorläufig Aufgenommene, Schutzbedürftige und Asylsuchende dürften demnach grundsätzlich nicht ins Ausland reisen.

Verzichten will der Bundesrat vorläufig darauf, den Schutzstatus S und die vorläufige Aufnahme einander anzugleichen. Bevor nicht Erfahrungen mit der Aufhebung des Status S vorlägen, sei es nicht sinnvoll, eine Vorlage dazu auszuarbeiten, schrieb er.

Im März 2022 aktiviert
Den Status S aktivierte der Bundesrat im März 2022, kurz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Er wolle damals Geflüchteten rasch und unbürokratisch Schutz gewähren und gleichzeitig dafür sorgen, dass die regulären Asylstrukturen nicht überlastet werden.

Derzeit leben knapp 69’000 Personen mit Status S in der Schweiz. Bei mittlerweile rund 33’550 Ukrainerinnen und Ukrainern wurde der Status S wieder aufgehoben. Per Ende April 2025 betrug die durchschnittliche Erwerbstätigenquote der Personen mit Schutzstatus S rund 32 Prozent. Der Bundesrat will eine höhere Quote. (awp/mc/pg)

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