WAK will Offshore-Gesellschaften nicht verbannen

Mossack Fonseca

Sitz der Kanzlei Mossack Fonseca in Panama-Stadt.

Bern – Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) sieht in Sachen Panama Papers keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Ihrer Meinung nach genügen die in den letzten Jahren umgesetzten internationalen Standards im Geldwäscherei- und im Steuerbereich.

Die Kommission hat daher eine parlamentarische Initiative des Genfer SP-Nationalrats Carlo Sommaruga mit 17 zu 6 Stimmen abgelehnt, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Gesellschaften seien heute verpflichtet, eine Liste der wirtschaftlich Berechtigen zu führen. Für Anwältinnen und Anwälte gälten die Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes, wenn sie als Finanzintermediäre auftreten.

Sommaruga verlangt mit seiner Initiative, Offshore-Gesellschaften aus der Schweiz zu verbannen. Eine wertschöpfende wirtschaftliche Tätigkeit brauche keinerlei undurchsichtige juristische Konstrukte, um funktionieren zu können, argumentiert er. Offshore-Gesellschaften dienen seiner Meinung nach vor allem der Steuervermeidung.

Einblick in diese Machenschaften erhielt die Öffentlichkeit im April 2016 dank der so genannten Panama Papers. Es handelte sich um ein riesiges Datenleck bei der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca. (awp/mc/ps)

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