Zürich – Sicherheit hat im Flugverkehr oberste Priorität. Am Flughafen Zürich werden daher jährlich tausende sogenannter «Dangerous Goods» wie Powerbanks, E-Zigaretten, Spraydosen oder Feuerwerk vor der Reise aus dem Gepäck entfernt – Tendenz steigend. Diese Gegenstände gelten im Flugzeug als potenziell gefährlich und dürfen nur eingeschränkt oder überhaupt nicht mitgeführt werden.
Im Jahr 2024 wurden an den Sicherheitskontrollen am Flughafen Zürich rund 140’000 Gefahrgüter aus dem aufgegebenen Gepäck und weitere 40’000 aus dem Handgepäck entfernt. Die Anzahl verbotener Gefahrgüter im Gepäck hat sich in den letzten Jahren am Flughafen Zürich deutlich erhöht, insbesondere im Aufgabegepäck.
Grund dafür ist unter anderem der Trend zu immer mehr mitgeführten Batterien, Powerbanks und Akkus sowie Mobilitätshilfen aufgrund des technologischen Wandels hin zu akkubetriebenen statt kabelgebundenen Geräten. Auch der generelle Trend zu mehr Elektronik und die Zunahme von Freizeitreisenden, die weniger reiseerprobt sind, tragen zum Anstieg bei.
Was am häufigsten abgenommen wird
Im Handgepäck werden am Flughafen Zürich besonders häufig Feuerzeuge & Streichhölzer (nur eines pro Person erlaubt), Feuerwerkskörper, Anzündhilfen, Brennpasten und Gaskartuschen abgenommen. Im aufgegebenen Gepäck müssen vor allem lose Batterien, Akkus, Powerbanks, Feuerzeuge, E-Zigaretten sowie elektronische Geräte und Mobilitätshilfen wie E-Trottinette oder E-Kinderwagen entfernt werden.
Alle diese Gegenstände können beim Transport im Flugzeug grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko darstellen – sei es durch Hitzeentwicklung, Entflammbarkeit, Beschädigungen oder chemische Reaktionen.
Abgrenzung zu «Prohibited Items»
Dangerous Goods sind nicht zu verwechseln mit sogenannten «Prohibited Items» (verbotenen Gegenstände) wie Scheren, Taschenmesser oder Werkzeuge aber auch Flüssigkeiten in Behältern mit mehr als 100 ml Fassungsvermögen. Diese Gegenstände sind zwar im Handgepäck verboten, gelten jedoch nicht als Gefahrgut im rechtlichen Sinne. Sie dürfen in der Regel im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.
Prohibited Items bergen ein Risiko, wenn sie von Personen missbräuchlich eingesetzt werden. Dangerous Goods hingegen sind aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften von sich aus gefährlich, wenn diese unerlaubterweise oder nicht gesetzeskonform im Reisegepäck mitgeführt werden.
Klare Regeln für mehr Sicherheit
Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Gefahrgut im Passagiergepäck liegt bei Fluggesellschaften, Abfertigungsfirmen und Flughäfen. Grundlage bilden die internationalen Vorgaben der ICAO, die «Technical Instructions for the SafeTransport of Dangerous Goods by Air» sowie ergänzend der IATA, die «Dangerous Goods Regulations», in welchen die Regeln für Gefahrguttransporte aufgeführt und eingestuft sind.
Wird ein verbotenes Gefahrgut bei der Sicherheitskontrolle entdeckt, muss es aus dem Gepäck entfernt werden. Die Kontrollen des Handgepäcks und des eingecheckten Gepäcks erfolgen im Auftrag der Flughafen Zürich AG durch Mitarbeitende der Kantonspolizei.
Feuerzeuge, Batterien, E-Trottinette – was wohin gehört
Beim Packen von Reisegepäck ist es wichtig, zwischen Handgepäck und Aufgabegepäck zu unterscheiden – denn es gelten unterschiedliche Bestimmungen. Im Frachtraum, also im aufgegebenen Gepäck, sind beispielsweise lose Batterien, Akkus, Powerbanks und E-Zigaretten verboten. Diese Gegenstände dürfen mit zusätzlichen Vorgaben ausschliesslich im Handgepäck transportiert werden. Gänzlich verboten – unabhängig vom Gepäckstück – sind Feuerwerkskörper, Gaskartuschen, Brennpasten sowie ätzende oder brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe.
Entsorgen oder gegen Gebühr aufbewahren
Gefahrgut von geringem Wert wird aus Sicherheitsgründen nach der Abnahme fachgerecht entsorgt. Wertvollere Objekte wie hochwertige Powerbanks oder Mobilitätshilfen werden hingegen für 30 Tage zwischengelagert. Innerhalb dieser Frist können Passagiere sie gegen eine Gebühr zurückfordern. Erfolgt keine Abholung, werden auch diese Gegenstände nach Ablauf der Frist entsorgt.
Vor der Reise checken, was mitdarf und was nicht
Für eine reibungslose Reise und zügige Sicherheitskontrolle empfiehlt sich eine gute Vorbereitung. Passagiere finden auf den Webseiten ihrer Fluggesellschaft oder des Flughafens spezifische Vorgaben zu den erlaubten und verbotenen Gegenständen.
Als Faustregel gilt: Vor jeder Reise sollte das Gepäck sorgfältig auf elektronische Geräte, Akkus und Batterien, Flüssigkeiten sowie gashaltige Gegenstände und brennbare, ätzende oder giftige Stoffe überprüft werden – für all diese Objekte können Einschränkungen oder Verbote gelten. (mc/pg)