Bern – Der Nationalrat hat sich bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente für die Entlastung der KMU entschieden. Die 13. AHV-Rente soll über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden. Das ist gut so. Noch ist das Geschäft aber nicht in trockenen Tüchern. In der Wintersession entscheidet der Ständerat. Zudem lindert das nur die Kopfschmerzen. Die grosse Baustelle der Generalüberholung der AHV zur Entlastung der Jungen bleibt.
Der erste Angriff auf die KMU ist abgewendet: Der Nationalrat hat entschieden, die Finanzierung der 13. AHV-Rente über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer abzuwickeln. Damit werden Arbeitnehmende und Arbeitgebende nicht durch höhere Lohnbeiträge belastet. Der Bundesanteil an der Finanzierung der AHV bleibt bei 20,2 Prozent – die Eidgenossenschaft leistet also weiterhin einen substanziellen Beitrag und prüft parallel Effizienzsteigerungen in der Verwaltung.
«Die vom Nationalrat beschlossene befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer gibt den Unternehmern etwas Luft zum Atmen – ohne dass die Lohnnebenkosten steigen. Das ist das bessere Übel und im Interesse der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden», sagt Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Diese Lösung schafft etwas Planungs- und Rechtssicherheit.
Noch nicht in trockenen Tüchern
Doch damit ist die Finanzierung noch lange nicht gesichert. In der Wintersession entscheidet der Ständerat, und langfristig braucht es eine grundlegende Strukturreform der AHV. Positiv an der vom Nationalrat eingeschlagenen Richtung ist: Sollte das Stimmvolk die Mehrwertsteuererhöhung ablehnen, kann der Bundesrat nicht einfach die Lohnbeiträge erhöhen, sondern muss alternative strukturelle Reformen vorlegen. Das stellt sicher, dass eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Zukunft der Altersvorsorge geführt wird. Hierzu hat der Ständerat heute ein für den sgv erfreuliches Postulat von sgv-Präsident und Ständerat Fabio Regazzi überwiesen (siehe weiter unten).
Die Revision der AHV ist entscheidend, denn die befristete Steuererhöhung löst das langfristige Finanzierungsproblem der AHV nicht. Reformen über 2030 hinaus – insbesondere beim Referenzalter – bleiben unumgänglich. Die AHV muss mit einer Schuldenbremse geschützt werden. Sonst kommen die Jungen und das Gewerbe unter die Räder.
Erfolg für die Entlastung der Schweizer KMU: AHV-Finanzierung wird analysiert
Der Ständerat hat das Postulat von SR Fabio Regazzi, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, zur Installierung einer unabhängigen Expertengruppe für eine grundlegende Analyse der AHV überwiesen. Ziel ist es, die Einnahmen und Ausgaben der AHV auf Herz und Nieren zu überprüfen. Die Expertengruppe soll u. a. Szenarien für ein längeres Arbeiten erarbeiten und gezielt Anreize prüfen, um die Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus attraktiver zu machen.
Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer glaubwürdigen, fairen und nachhaltigen Reform unserer Altersvorsorge – eine echte Win-Win-Situation: Denn viele Arbeitnehmende kurz vor der Pensionierung würden gerne länger im Erwerbsleben bleiben, sofern die beruflichen und finanziellen Rahmenbedingungen stimmen. Davon profitieren auch die Arbeitgeber: Sie behalten erfahrene Mitarbeitende, die aufgrund flexibler Modelle zufrieden ihrer Arbeit nachgehen können. (sgv/mc/ps)