Bern – Produzentinnen und Produzenten im BKW-Netz können ihren überschüssigen Solarstrom ab dem 1. Juli freiwillig zu aktuellen Marktspotpreisen einspeisen. Der Berner Energiekonzern greift damit einer gesetzlichen Neuregelung vor, die voraussichtlich 2027 in Kraft tritt.
Basis dieser neuen Abnahmevergütung ist der sogenannte «Day-Ahead-Spotmarktpreis», wie die BKW-Gruppe am Donnerstag mitteilte. Er wird täglich für jede Stunde des Folgetags publiziert. Produzentinnen und Produzenten könnten ihre Erträge so optimieren, indem sie ihren Eigenbrauch und den Zeitpunkt der Einspeisung steuern.
Stromüberschüsse an sonnigen Tagen
Hintergrund des neuen Modells ist, dass es an sonnigen Tagen immer häufiger zu Stromüberschüssen kommt. Die Folge davon ist eine steigende Anzahl an Stunden mit tiefen oder negativen Marktpreisen – und gleichzeitig Phasen mit hoher Nachfrage und somit hohen Preisen. Die Abnahmevergütung leistet somit gemäss BKW einen Beitrag zur Stabilität und Effizienz des Energiesystems.
Die bestehende Rückliefervergütung orientiert sich am Referenzmarktpreis, den das Bundesamt für Energie jeweils rückwirkend für ein Quartal berechnet. Preisdifferenzen im Tagesverlauf sind darin nicht eingerechnet.
Um diesem fehlenden Anreiz Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat am Mittwoch eine Änderung der Energieverordnung beschlossen: Wenn sich Netzbetreiber und Produzentinnen nicht über die Vergütung einigen können, soll diese dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung entsprechen. Ziel ist es, dass mehr Strom selbst verbraucht oder zwischengespeichert wird. (awp/mc/pg)
