Bern – Der Nationalrat hat heute Nichteintreten auf die Vorlage 24.095 beschlossen und ist damit der Empfehlung des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv gefolgt. Nachdem bereits der Ständerat nicht auf die Vorlage eingetreten war, verzichtet das Parlament darauf, dem Bund eine neue Kompetenz zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben zu übertragen. Der sgv begrüsst diesen Entscheid.
Der sgv anerkennt das Risiko, welches von Erdbeben ausgeht, sowie die längerfristigen Schäden, die sich daraus für Unternehmen und die gesamte Wirtschaft ergeben können. Die vorgesehene Eventualverpflichtung wäre jedoch keine sinnvolle Lösung gewesen. Sie hätte es ermöglicht, nach einem schwerwiegenden Erdbeben Beiträge von Gebäudeeigentümern einzufordern – zu einem Zeitpunkt, an dem diese bereits mit den Folgen der Katastrophe konfrontiert wären.
Mit der Ablehnung der Vorlage bleiben die Kantonskompetenzen im Bereich der Gebäudeversicherung gewahrt. Der Entscheid trägt auch den bestehenden kantonalen Lösungen und den privaten Versicherungsmöglichkeiten gegen Erdbebenschäden Rechnung, welche Gebäudeeigentümer nach ihrem Gutdünken abschliessen können. Für den sgv sind die Eigenverantwortung der Eigentümer und die Integrität des privatwirtschaftlichen Versicherungsmarktes zentral.
Zudem liess die Vorlage wesentliche Fragen offen. Sie konzentrierte sich allein auf Gebäude; Schäden an der Fahrhabe und an Infrastrukturen für Verkehr, Energieversorgung und Kommunikation wären nicht berücksichtigt worden. Gerade diese Infrastrukturen sind für die Unternehmen und den Wiederaufbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zentral. (sgv/mc)
