sgv: Etappensieg – Hoheitliche Eingriffe müssen besser begründet werden

sgv-Präsident und Mitte-Ständerat Fabio Regazzi. (Bild: fabioregazzi.ch)

Eine Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv

Bern – Der Ständerat hat entschieden, dass die Kartellbehörde bei der Beurteilung von Abreden künftig auch quantitative Aspekte berücksichtigen muss. Zudem sollen die Kostenschätzungen für neue Regulierungsvorschläge nicht mehr von den regulierungswilligen Bundes­ämtern selbst, sondern unabhängig erfolgen. Beide Entscheide stärken die Rechts- und Planungssicherheit und schützen KMU vor den Kosten über­mässiger behördlicher Eingriffe und Regulierung.

Mit der Zustimmung zum Vorschlag des Nationalrats zur Revision des Kartellgesetzes setzt der Ständerat ein deutliches Zeichen für eine moderne und ausgewogene Wettbewerbsordnung. Gleichzeitig stärkt er die Transparenz, indem er die Bundesverwaltung künftig verpflichtet, bei der Schätzung der Kostenfolgen von Regulierungsvorschlägen unabhängiger vorzugehen.

Mehr Rechtssicherheit und Schutz für die KMU
Neu muss die Wettbewerbskommission bei der Beurteilung von Abreden auch quantitative Aspekte berücksichtigen. Dies schafft mehr Rechtssicherheit und eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, Kooperationen einzugehen, die den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. «Das ist entscheidend, damit KMU ohne Angst vor Sanktionen sinnvolle Kooperationen eingehen können, die den Wettbewerb nicht gefährden», sagt Urs Furrer, Direktor des sgv.

Die vom Ständerat angenommene Motion von sgv-Präsident und Ständerat Fabio Regazzi «Unabhängigere Regulierungskostenschätzung» sorgt dafür, dass künftig nicht mehr die regulierungswilligen Bundesämter selbst die Kostenfolgen ihrer Vorschläge schätzen. Stattdessen soll das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) diese Aufgabe wahrnehmen. Dies ist nötig, weil die regulierungswilligen Ämter dazu neigen, die Kosten ihrer Regulierungsvorschläge als zu klein darzustellen. Damit dient die Motion zur Prävention von künftigen Regulierungsfolgekosten. Die Motion muss auch noch vom Nationalrat angenommen werden. Dort ist eine gleichlautende Motion der sgv-Vizepräsidentin NR Daniela Schneeberger hängig. (sgv/mc/ps)

Exit mobile version