Bern – Mieterinnen und Mieter sowie Stockwerkeigentümer sollen den Einbau von Ladeinfrastruktur für E-Autos in ihren Häusern durchsetzen können. Der Bundesrat plant, das Energiegesetz entsprechend anzupassen. Verlangt hat dies das Parlament.
Ziel der am Freitag in eine Vernehmlassung gegebenen Änderung ist es, dass das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause einfacher wird. Konkret sollen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern die Grundinstallation für Ladestationen bereitstellen müssen, wenn es Mietende und Stockwerkeigentümer verlangen, wie der Bundesrat schrieb. Dieser Anspruch gilt nur für Personen, die selbst in einer Liegenschaft oder Siedlung leben und deren Parkplatz zusammen mit der Wohnung vom selben Vermieter oder derselben Vermieterin überlassen wurde. Dasselbe gilt für Personen in Untermiete. Die Erstellung der Ladeinfrastruktur müsse jedoch zumutbar sein, hielt der Bundesrat fest.
Fehlende Ladeinfrastruktur sei einer der häufigsten Gründe, weswegen auf Elektrofahrzeuge verzichtet werde. Zur Grundinstallation gehören die Zuleitung des Stroms bis zum Parkplatz, ein System zur Zuordnung des Stromverbrauchs und gegebenenfalls ein Lastmanagement.
Bei Mietverhältnissen sollen die Kosten für die Grundinstallation in der Regel auf die Parkplatzmiete überwälzt werden, wie der Bundesrat schreibt. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Installationspflicht sollen von Zivilgerichten beurteilt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Oktober. (awp/mc/pg)
