F-35-Kampfjet-Abstimmung ist nicht vor Offertenschluss möglich

F-35

US-Exportschlager: F-35A von Lockheed Martin. (Foto: Lockheed/Flickr)

Bern – Die Stimmbevölkerung wird im März 2023 nicht über die Volksinitiative «Gegen den F-35 (Stop F-35)» abstimmen können. Der Bundesrat wird die Botschaft zum Volksbegehren bis zur Wintersession verabschieden. Das reicht nicht für einen Urnengang vor dem Offertenschluss.

Erst vergangene Woche hatte ein linkes Bündnis das Volksbegehren bei der Bundeskanzlei eingereicht. Dieses fordert, dass der Bund keine Kampfflugzeuge des Typs F-35 Lightning II des Herstellers Lockheed Martin Corporation beschafft. Die Bundeskanzlei gab am Montag bekannt, dass die Volksinitiative formell zustande gekommen sei. Normalerweise dauert dieser Vorgang mehrere Wochen. Die Bundeskanzlei wollte der von den Initiantinnen und Initianten geforderten raschen Abstimmung aber offenbar nicht im Weg stehen.

Die verbindliche Offerte des US-amerikanischen Herstellers Lockheed Martin ist bis Ende März 2023 gültig. Damit die Initiative nicht obsolet wird, müsste darüber am 12. März 2023 abgestimmt werden.

Kein Präjudiz schaffen
Dieses Ziel der Initiantinnen und Initianten wird aber nicht erreicht, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. «Die Botschaft des Bundesrates zuhanden des Parlamentes kann nicht vollständig ausgearbeitet werden, bevor das Parlament seine Beratungen über den Verpflichtungskredit für die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge im Rahmen der Armeebotschaft 2022 abgeschlossen hat.»

Der geforderte Zeitplan mit einer Abstimmung im März 2023 könne auch bei Straffung der in der Bundesverwaltung üblichen Verfahren nicht eingehalten werden. «Dies, weil die Sorgfaltspflicht nicht gewahrt und somit eine seriöse Behandlung der Initiative durch Bundesrat und Parlament nicht möglich wäre.»

Aus staatspolitischen Gründen könne es darum nicht angehen, ein Präjudiz zu schaffen und auf den Fahrplan des Initiativkomitees einzugehen, schreibt der Bundesrat weiter. Er würde Hand sonst bieten zu einer funktionswidrigen Verwendung des Instrumentes der Volksinitiative als faktisches Finanzreferendum.

«Dies hätte weitreichende Konsequenzen für laufende und zukünftige Geschäfte des Bundesrates und widerspricht den Interessen der Eidgenossenschaft, staatspolitisch und rechtlich korrekt zu handeln.» (awp/mc/pg)

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