Flickenteppich beginnt sich zu schliessen: Wallis führt Maskenpflicht in Läden ein

Schutzmasken

(Adobe Stock)

Sitten – Als achter Kanton in der Schweiz führt das Wallis ab dem kommenden Montag eine Maskenpflicht in allen Läden ein. Das hat der Staatsrat am Mittwoch entschieden.

Der Walliser Staatsrat habe beschlossen, die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor der Corona-Pandemie zu verstärken, schreibt die Staatskanzlei. So sind ab dem nächsten Montag im Wallis das Tragen von Masken und die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln für die Kunden in allen Innenräumen von Läden und Geschäften obligatorisch. Das gilt auch für Kioske, Tankstellenläden, Apotheken und Drogerien, Postämter und Agenturen, Banken, die Verkaufsstellen von Telekommunikationsbetreibern, Immobilienbüros, geschlossene Bereiche von Bahnhöfen und andere Infrastruktureinrichtungen des öffentlichen Verkehrs.

Keine Maskenpflicht in Hotels und Gaststätten
Das Hotel- und Gaststättengewerbe sind von dieser Pflicht ausgenommen. Falls keine Glasvorrichtung oder eine ähnliche Schutzvorrichtung vorhanden ist, untersteht das Personal von Läden und Geschäften ebenfalls der Maskenpflicht. Kinder unter zwölf Jahren und Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere aus medizinischen Gründen, keine Gesichtsmaske tragen können, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Mit dieser Massnahme will der Staatsrat die Ausbreitung des Virus so weit wie möglich einschränken. Die Zahl der Fälle habe in den letzten Wochen stetig zugenommen. Die Zahlen seien zurzeit zwar nicht alarmierend, aber es müssten sämtliche Anstrengungen unternommen werden, um diesen Anstieg zu kontrollieren und so die Notwendigkeit schärferer Massnahmen zu vermeiden.

Maskenpflicht auch im Kanton Freiburg
Am Dienstag hatte bereits der Kanton Freiburg eine Maskenpflicht für Läden beschlossen. Die Maskenpflicht gilt ab Freitag, wie die Freiburger Sicherheits- und Justizdirektion in einem Communiqué schrieb. Sofern das Verkaufspersonal in den Läden durch eine Scheibe oder eine ähnliche Vorrichtung geschützt ist, ist sie von der Maskenpflicht ausgenommen. Hingegen muss das Personal in Verpflegungseinrichtungen wie Restaurants, Bars und Discos eine Maske tragen, heisst es in der Mitteilung weiter.

Eine Maskenpflicht in Geschäften gilt somit in den der Kantonen Basel-Stadt, Waadt, Genf, Jura, Neuenburg, Zürich, Freiburg und Wallis.

383 neue Fälle innert 24 Stunden
In der Schweiz und in Liechtenstein sind dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch 383 neue Coronavirus-Ansteckungen innerhalb eines Tages gemeldet worden. Das ist ein deutlicher Anstieg: Am Dienstag waren es 202 bestätigte Fälle, am Montag 157 und am Sonntag 276.

Im Vergleich zum Vortag kam es zu acht neuen Spitaleinweisungen. Damit mussten seit Anfang der Pandemie 4514 Personen wegen einer Covid-19-Erkrankung im Spital behandelt werden. Die Zahl der Todesopfer im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung blieb seit Dienstag unverändert bei 1723. Innerhalb eines Tages wurden dem BAG 14’456 neue Tests gemeldet. (awp/mc/pg)

Exit mobile version