Kommission bekräftigt Forderung nach Ständemehr für die EU-Verträge

(Foto: Parlamentsdienste)

Bern/Brüssel – Volk und Stände sollen zustimmen müssen, damit das neue EU-Vertragspaket umgesetzt werden kann. Daran hält die Staatspolitische Kommission des Ständerates fest. Sie will dafür eine Übergangsbestimmung in die Verfassung schreiben.

Die von der Kommission mit einer parlamentarischen Initiative in die Diskussion eingebrachte Verfassungsbestimmung beauftrage den Bundesrat, die Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu ratifizieren. Das schrieben die Parlamentsdienste am Dienstag.

Allerdings ist die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) gespalten: Die Vorlage für die Verfassungsänderung nahm sie mit 7 zu 6 Stimmen an. Sie will klarstellen, dass der Zuwanderungsartikel in der Verfassung, der nach dem Ja zur SVP-Masseneinwanderungsinitiative in Kraft trat, in Bezug auf das geänderte Freizügigkeitsabkommen nicht zur Anwendung kommt.

Keine Diskussion über Referendum sui generis
Die SPK-S folgt mit ihrem Vorgehen dem Juristen Stefan Schmid. Dieser hatte Ende März in einer öffentlichen Anhörung einen Widerspruch zwischen der Bundesverfassung und dem Vertragspaket geltend gemacht, insbesondere bei der Personenfreizügigkeit.

Um diesen Konflikt aus dem Weg zu räumen, schlug Schmid vor, die Verfassung mit einer Übergangsbestimmung zu ergänzen, über die Volk und Stände abstimmen müssen – so wie über jede Verfassungsänderung.

Andererseits entfalle mit der verlangten Verfassungsbestimmung die Diskussion über das umstrittene obligatorische Staatsvertragsreferendum zum neuen EU-Vertragspaket, hiess es in der Mitteilung zum SPK-S-Entscheid. Bei einem obligatorischen Referendum wäre ebenfalls das Volks- und das Ständemehr nötig.

In der Verfassung soll zudem stehen, dass die Umsetzungsgesetzgebung zum Vertragspaket nicht dem Referendum untersteht. Das beschloss die SPK-S mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Sie will damit sicherstellen, dass Abkommen und Umsetzungsgesetzgebung ein Paket bleiben. Vorgesehene Begleitmassnahmen sollten nicht mit einer späteren Abstimmung zu Fall gebracht werden können, lautete die Begründung.

Laut Präsidentin Heidi Z’graggen (Mitte/UR) geht die Kommission davon aus, dass die Übergangs-Verfassungsbestimmung gegenüber dem EU-Vertragspaket eigenständig ist. Wie genau der Ständerat die Vorlagen beraten werde, stehe noch nicht fest, sagte Z’graggen auf Anfrage von Keystone-SDA. Darüber entscheide das Ratsbüro.

Ihre Vorlage will die SPK-S erst in einigen Tagen publizieren. Danach kann der Bundesrat dazu Stellung nehmen, bevor das Plenum in der Herbstsession entscheidet.

Schubert-Praxis in späterer Vorlage
Einen dritten Punkt ihrer parlamentarischen Initiative will die SPK-S vorläufig beiseitelassen: Bei einem Widerspruch zwischen den neuen Abkommen – darunter die geplanten Abkommen in den Bereichen Elektrizität, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit – einerseits und der Verfassung oder einem Gesetz andererseits soll das innerstaatliche Recht Anwendung finden.

Dies soll für Fälle gelten, in denen der Verfassungs- oder Gesetzgeber bewusst vom Abkommen abgewichen ist. Die Verankerung der sogenannten Schubert-Praxis in der Verfassung mit Blick auf die Bilateralen III will die Kommission erst mit einer späteren, zweiten Vorlage regeln. Damit will sie eine Vernehmlassung ermöglichen. (awp/mc/pg)

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