Bern – Der Bundesrat hat die umstrittene Begleitmassnahme 14 zum Inland-Lohnschutz zu den neuen Verträgen der Schweiz mit der EU wird im Sinn eines Kompromisses angepasst. Er stützt sich dabei auf das Ergebnis von Gesprächen der Sozialpartner mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft.
Die umstrittene Massnahme soll gewählte Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen, Mitglieder von paritätischen Organen sowie von nationalen Branchenvorständen, die im Rahmen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages tätig sind, besser vor missbräuchlichen Kündigungen schützen.
Will ein Unternehmen solche Angestellte entlassen, muss demnach zunächst eine Aussprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer respektive Arbeitnehmerin stattfinden. Deren Ziel soll sein, eine Lösung zu finden, um die Kündigung zu vermeiden. Etwa könne ein alternativer Arbeitsplatz angeboten werden.
Betroffen sind Unternehmen mit 50 oder mehr Angestellten, laut Bundesrat zwei Prozent der Unternehmen im Land. Mit der Massnahme 14 wollen Gewerkschaften einen besseren Schutz erreichen für gewählte Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen. Die Arbeitgeberseite lehnte die Aufnahme dieser Massnahme in das Vertragspaket bisher ab.
Seco führte Verhandlungen
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) führte deshalb mit beiden Seiten zusätzliche Verhandlungen. Der Bundesrat hat am Mittwoch Anpassungen beschlossen, die für Arbeitgeber mehr Rechtssicherheit bringen sollen. Eine Kündigung von Arbeitnehmervertretern ist demnach vor dem Abschluss der vorgeschriebenen Aussprache nicht nichtig, sondern missbräuchlich.
Auch die Aussprache selber soll abgesichert werden: Hält sich ein Arbeitgeber nicht ans Verfahren zur Durchführung dieser Aussprache, muss er mit Sanktionen rechnen. Die Rede ist von mindestens vier und maximal zehn Monatslöhnen. Mit Monatslöhnen entschädigt werden müsste die Arbeitnehmervertreterin oder der Arbeitnehmervertreter.
Begehen Arbeitgeber bei der Durchführung der Aussprache hingegen nur geringfügige Fehler, können sie diese korrekt nachholen, ohne dass sie mit einer Sanktion rechnen müssen. Eine hohe Sanktion würde demgegenüber fällig, wenn ein Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, ohne die Aussprache überhaupt geführt zu haben.
Die so angepasste Massnahme 14 stellt in den Worten des Bundesrates eine ausgewogene Lösung dar, um das Massnahmenpaket im Lohnschutz im Inland abzusichern. Der flexible Arbeitsmarkt werde mit den Anpassungen nicht eingeschränkt, schreibt er. Zudem seien nur wenige Arbeitgeber und Angestellte von der Lösung betroffen.
Internationale Verpflichtungen einhalten
Insgesamt 14 Massnahmen für den Lohnschutz im Inland sollen das mit der EU vor gut einem Jahr ausgehandelte Vertragspaket ergänzen. Mit dem verbesserten Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter will der Bundesrat erreichen, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen gegenüber der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) einhält.
Die nun beschlossenen Anpassungen an der Massnahme 14 will der Bundesrat jetzt in die Parlamentsvorlage zum neuen EU-Vertragspaket aufnehmen. Die Botschaft zum EU-Paket, das der Bundesrat als Bilaterale III bezeichnet, wird voraussichtlich im kommenden März an die Räte überwiesen.
Kündigungsschutz von Personalvertretungen bleibt umstritten
Die Sozialpartner reagieren bis auf einen Punkt auf beiden Seiten positiv auf die beschlossenen Begleitmassnahmen zum Inland-Lohnschutz im EU-Vertragspaket. Differenzen offenbaren sich indes beim integrierten Kündigungsschutz für gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerschaft. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bezeichnet in seiner Stellungnahme den Kündigungsschutz für Personalvertretungen als «Minimallösung», an der als «unabdingbarer Teil» des Pakets nicht gerüttelt werden dürfe. Personalvertreterinnen und -vertreter würden auf Betriebsebene viel Verantwortung übernehmen, seien heute aber kaum gegen Kündigungen geschützt.
Der Verband der Schweizer Tech-Industrie Swissmem steht dieser Massnahme ablehnend gegenüber. Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertretungen stehe in keinem Zusammenhang mit den Bilateralen III und schädige den flexiblen Arbeitsmarkt, schreibt der Verband auf X. Er werde diese «vom Bundesrat ohne Einigung der Sozialpartner beschlossene Lösung» genau unter die Lupe nehmen.
In diesem Punkt bleibt auch der Schweizerische Arbeitgeberverband skeptisch. Man nehme dies vorerst zur Kenntnis und werde es im Gesamtpaket beurteilen, sobald die Botschaft des Bundesrats vorliegen werde, teilte eine Sprecherin des Arbeitgeberverbands auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Als positives Zeichen werte man, dass eine Kündigung vor einer Aussprache nicht als nichtig, sondern als missbräuchlich bewertet wird.
Lohnschutzmassnahmen nicht umstritten
Die restlichen der 14 vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zum Lohnschutz erscheinen weniger umstritten. Swissmem will diese unterstützen, sofern sie integral umgesetzt würden. Auch der Arbeitgeberverband stellt sich wie der Gewerkschaftsbund hinter die 13 Lohnschutzmassnahmen, die auf einem Kompromiss zwischen den Sozialpartner beruhen.
Der Dachverband der Arbeitnehmenden Travailsuisse wiederum bezeichnet das gesamte Massnahmenpaket als akzeptablen Kompromiss. Er zeigt sich in seiner Stellungnahme zufrieden damit, dass mit dem Kündigungsschutz von Arbeitnehmervertretungen «nach zähem Ringen auch für diese letzte Massnahme eine einvernehmliche Lösung» habe gefunden werden können. (awp/mc/pg)
