Kurzarbeits-Entschädigung auch für Arbeitnehmende auf Abruf

Bern – Der Bundesrat hat neue Massnahmen zur Entlastung der Arbeitnehmenden und Unternehmen wegen der Corona-Krise beschlossen. Neu erhalten auch Arbeitnehmende auf Abruf Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung.

Dadurch soll verhindert werden, dass den rund 200’000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Schweiz Arbeit auf Abruf leisten, gekündigt wird, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Bisher hatten Arbeitnehmende auf Abruf keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, wenn der Beschäftigungsgrad um mehr als 20 Prozent schwankte. Gemäss neuer Regelung können sie in die Anträge einbezogen werden, sofern sie während mindestens sechs Monaten im gleichen Unternehmen gearbeitet haben.

Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bezug von Kurzarbeitsentschädigung kürzer sein wird als eine allfällige Arbeitslosigkeit.

Einkommen aus Zwischenbeschäftigung werden nicht angerechnet
Weiter hat der Bundesrat beschlossen, das Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung während der Kurzarbeit nicht mehr an die Kurzarbeitsentschädigung anzurechnen. Das vereinfacht laut Bundesrat einerseits das Auszahlungsverfahren und soll andererseits für Arbeitnehmende einen finanziellen Anreiz bieten, eine Zwischenbeschäftigung anzunehmen in Bereichen, die im Moment einen hohen Bedarf an Personal haben.

Besonders im Gesundheitswesen, der Landwirtschaft oder der Logistik werde zurzeit Personal gesucht, teilte der Bundesrat mit. Bis Ende letzter Woche haben mehr als 118’000 Unternehmen mit rund 1,34 Millionen Beschäftigten Kurzarbeitentschädigung beantragt. Um die Vollzugsorgane und die Unternehmen zu entlasten, werden zudem verschiedene Abrechnungsverfahren vereinfacht.

Selbstständige warten weiter
Keinen Entscheid hat der Bundesrat zu jenen Selbstständigerwebenden gefällt, die indirekt von den Massnahmen des Bundesrats betroffen sind und bisher nicht entschädigt werden. Eine Schwierigkeit ist, den Kreis der Anspruchsberechtigten festzulegen. Eine Lösung sei komplex, unter anderem wegen des Missbrauchsrisikos, sagte Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin.

Ebenfalls keine Lösung gibt es für die Kitas und für das Problem der Geschäftsmieten, die auch für geschlossene Geschäfte weiterhin geschuldet sind. Der Bundesrat werde sich nicht in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern einmischen, hiess es.

Auch die Medien können nicht auf besondere Hilfe des Bundes zählen. Sommaruga verwies auf die Möglichkeit von Kurzarbeit oder Überbrückungskrediten. Zudem soll die ohnehin geplante Medienvorlage möglichst rasch dem Parlament vorgelegt werden. Damit solle den Medien eine langfristige Perspektive gegeben werden, sagte Sommaruga.

Neue Konjunkturszenarien
Der Bundesrat hat auch bei der Konjunkturprognose nachgebessert. Für den März ging die Expertengruppe des Bundes bisher von einem Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) um 1,5 Prozent und einer Arbeitslosigkeit von 2,8 Prozent aus. Diese Prognose wurde wegen der grossen Unsicherheit nun um zwei weitere Szenarien ergänzt.

Starker Einbruch, hohe Arbeitslosigkeit
Eine davon geht von einer so genannten V-Rezession aus, einem starken Einbruch gefolgt von einer raschen Erholung. Dieses Jahr droht demnach ein Einbruch in der Grössenordnung von 7 Prozent und eine Arbeitslosigkeit von 4 Prozent. Die Erholung soll im zweiten Halbjahr einsetzen und sich mit einem Wachstum von 8 Prozent im nächsten Jahr fortsetzen.

Das zweite Szenario geht von einer L-Rezession aus, einem Einbruch gefolgt von einer nur langsamen Erholung. Das BIP würde 2020 um 10 Prozent schrumpfen, es käme in der Folge zu Entlassungswellen, Firmenbankrotten und Kreditausfällen. Danach setzt eine Erholung ein, das Wachstum würde in diesem Szenario 2021 aber nur 3 Prozent betragen. (awp/mc/pg)

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