Parlament kann über Ruag-Umbau in spezialrechtliche AG entscheiden

Ruag-Sitz in Bern. (Foto: admin.ch)

Bern – Der Bundesrat will den bundeseigenen Rüstungskonzern Ruag MRO straffer führen und in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umwandeln. Nach einer positiven Vernehmlassung hat er am Mittwoch die entsprechende Botschaft verabschiedet. Nun ist das Parlament am Zug.

Die heute privatrechtliche Rechtsform der Ruag MRO genügt den sicherheitspolitischen Ansprüchen nicht mehr, wie der Bundesrat bereits früher bekanntgab. Analog zur Post, zur SBB, zur Nationalbank und zur Swisscom soll das Unternehmen deshalb in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des Bundes überführt werden.

In der Vernehmlassung stiess das Vorhaben auf breite Zustimmung, wie die Landesregierung festhielt. Gegenüber dem ersten Entwurf schränkte der Bundesrat jedoch sein neu geschaffenes, subsidiäres Weisungsrecht gegenüber dem Verwaltungsrat ein. Dieses Kriseninstrument darf nur noch strikt im Rahmen des Unternehmenszwecks – der Sicherstellung der Armeeausrüstung – ausgeübt werden.

Damit soll verhindert werden, dass das ausserordentliche Weisungsrecht beispielsweise für industriepolitische Massnahmen zweckentfremdet wird. Die Ruag erwirtschaftet heute gut achtzig Prozent ihres Umsatzes aus Aktivitäten zugunsten der Armee.

Schutz für Whistleblower
Neu regelt das Gesetz explizit eine Whistleblowing-Meldestelle und schützt Angestellte vor beruflichen Nachteilen, wenn sie Missstände aufdecken. Um die Leistungserbringung in Krisen zu garantieren, können zudem unentbehrliche «Schlüsselpersonen» der Ruag künftig in besondere militärische Verbände umgeteilt oder, sofern vertraglich geregelt, der Armee zugewiesen werden.

Das Gesetz bringt strengere Governance-Vorgaben: Verwaltungsräte müssen Interessenbindungen zwingend offenlegen. Bei unlösbaren Interessenkonflikten kann der Bund als Alleinaktionär das Mitglied abberufen. Zudem kann der Bundesrat der Revisionsstelle künftig direkte Abklärungsaufträge erteilen. Wirksamere und präziser umschriebene Steuerungsinstrumente hatte auch das Parlament verlangt.

Trotz neuer Rechtsform bleibt die Ruag MRO primär für die Schweizer Armee tätig, wie der Bundesrat schreibt. Gewerbliche Drittgeschäfte sind zur Synergienutzung unter präziseren Vorgaben weiter zulässig. Die Angestellten bleiben privatrechtlich angestellt. (awp/mc/ps)

Ruag MRO

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