sgv: SRG-Steuer – Jetzt kommt eine deutliche Entlastung für KMU, gut so

sgv-Präsident und SVP-Nationalrat Fabio Regazzi. (Bild: fabioregazzi.ch)

Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv: «Der Schweizerische Gewerbeverband begrüsst die Senkung des Tarifs für KMU bei der SRG-Steuer. Der Vorschlag des Bundesrats geht in die richtige Richtung. Für den sgv bleibt das Ziel aber weiterhin die Abschaffung der sachfremden Mediensteuer für alle Unternehmen.

Mit dem Vorschlag des Bundesrats zur Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) werden KMU deutlich entlastet. Im Rahmen des Gegenvorschlags zur SRG-Initiative hatte der Bundesrat bereits eine Erhöhung der Mindestumsatzschwelle von heute 0,5 Millionen Franken auf 1,2 Millionen Franken beschlossen. Diese Schwelle legt fest, ab welchem Umsatz KMU die SRG-Steuer bezahlen müssen. Nun soll auch der Tarif angepasst werden. Damit sinkt die Belastung für die meisten weiterhin abgabepflichtigen Unternehmen deutlich.

Gemäss Vernehmlassungsvorlage werden 97.5 Prozent der etwa 87’000 weiterhin abgabepflichtigen Unternehmen künftig weniger bezahlen. Dabei handelt es sich um KMU, auf deren Situation der Schweizerische Gewerbeverband sgv in der Kampagne zur SRG-Initiative mit Nachdruck hingewiesen hatte. Der künftige Mindestbetrag beträgt nur noch 100 Franken.

Für 2,5% der Unternehmen steigt die Belastung hingegen. Der Maximalbetrag verdoppelt sich von 50‘000 Franken auf neu 100‘000 Franken. Das ist aus Sicht der betroffenen Unternehmen unbefriedigend. Bei einer Annahme der SRG-Initiative, für die sich der Schwei­ze­rische Gewerbeverband eingesetzt hat, wäre die Mediensteuer für Unternehmen vollständig abgeschafft worden. Die Initiative scheiterte aber auch am fehlenden Rückhalt wichtiger Wirtschaftsverbände.

Der sgv lehnt es ab, dass KMU mit Verlusten die SRG-Abgabe künftig nicht mehr zurückfordern können. Diese Möglichkeit muss bestehen bleiben. Unternehmen, die Verluste schreiben, sollen nicht zusätzlich durch diese Abgabe belastet werden.

Anpassungen braucht es auch bei den Regeln der Gruppenbildung. Die heutigen Regeln sind zu stark auf Grosskonzerne mit mehr als 30 Gruppengesellschaften ausgerichtet. KMU-Gruppen umfassen meist deutlich weniger Unternehmen. Auch sie müssen angemessen ent­lastet werden. Dafür braucht es eine weitergehende Reform. Ist dafür eine Gesetzesänderung nötig, muss der Bundesrat dem Parlament innert nützlicher Frist einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

Mit der vorliegenden Revision wird erst die heutige, degressive Ausgestaltung der Tarife beseitigt. Diese ist unhaltbar, weil sie KMU verhältnismässig stärker belastet als Grossunternehmen. Trotz dieses Fortschritts verfolgt der sgv weiterhin das Ziel, alle Unter­nehmen vollständig von der sachfremden Mediensteuer zu befreien.» (sgv/mc)

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