Nationalrat will der AHV 442 Mio Franken zukommen lassen

Nationalratssaal

Nationalratssaal. (Bild: Parlamentsdienste 3003 Bern)

Bern – Der Nationalrat will im Bundesbudget 2018 eine ausserordentliche Finanzspritze von 442 Mio CHF für die AHV aufnehmen. Durchgesetzt hat sich eine «unheilige Allianz» aus SVP und SP. Der Vorschlag dürfte im Ständerat noch zu reden geben.

Bei den 442 Mio CHF handelt es sich exakt um jenen Betrag, der frei geworden ist, weil das Volk am 24. September die Altersreform an der Urne versenkt hat. Seither streiten sich die Politiker darum, für was das Geld in den kommenden Jahren eingesetzt werden soll. Die Finanzkommission des Nationalrats schlug im Oktober vor, diese 442 Mio CHF einmalig der AHV zuzuleiten. Inzwischen hat sich der Ständerat wie der Bundesrat dafür ausgesprochen, 295 Mio CHF in den Bahninfrastrukturfonds zu stecken. Mit dem Rest soll der Bund seine Schulden weiter abbauen.

Befristete Zahlung
Nun schlägt der Nationalrat ein im Vergleich zu seiner Kommission etwas abgeändertes Modell vor, das die Fraktionschefs der SVP und SP, Thomas Aeschi und Roger Nordmann, gemeinsam erarbeitet haben. Demnach soll die Zahlung von 442 Mio CHF an die AHV mehrmals geleistet werden, aber befristet auf «ein paar Jahre».

Es ist ein Kompromiss. Die SP strebt eigentlich eine unbefristete Finanzhilfe für die AHV an. Die SVP möchte den Zuschuss zeitlich beschränken. Für sie steht im Vordergrund, dass das frei gewordene Geld nicht «für andere unnötige Zwecke» ausgegeben wird.

Maurer spricht von «Scheinlösung»
Die «unheilige Allianz» in der grossen Kammer setzte sich mit 130 zu 63 Stimmen bei einer Enthaltung durch. Auch die Grünen unterstützten den Vorschlag. Im Ständerat haben diese drei Parteien jedoch keine Mehrheit. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen. Die FDP, welche die 442 Mio CHF vollumfänglich für den Schuldenabbau einsetzen möchte, kritisierte die SVP am Donnerstag für ihre «Kehrtwende». Finanzminister Ueli Maurer sprach von einer «Scheinlösung».

Er erwähnte, dass es für die Einlage in die AHV keine rechtliche Grundlage gebe. Die Zahlungen könnten nur ausgelöst werden, wenn dafür eine Gesetzesgrundlage geschaffen würde. Zudem müsste der Nationalrat in einer zweiten Budgetrunde weitere Kürzungen vornehmen, weil mit dem nun vorgeschlagenen Vorgehen die Schuldenbremse nicht eingehalten würde.

Weniger Sozialhilfe für Asylsuchende
Neben den AHV-Geldern diskutierte der Nationalrat über weitere Ausgaben im Sozialwesen. Sparen soll das Staatssekretariat für Migration (SEM). Für die Sozialhilfe von Flüchtlingen budgetiert der Nationalrat 41 Mio CHF weniger als der Bundesrat und Ständerat. Der Entscheid fiel mit 160 zu 14 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Begründet wurde dies mit den sinkenden Asylzahlen. Ein SVP-Antrag, zusätzlich 160 Stellen im SEM abzubauen, scheiterte dagegen.

Auch andere Kürzungs- oder Aufstockungsanträge – beispielsweise beim Gleichstellungsbüro oder beim Bundesamt für Gesundheit – waren in der grossen Kammer erfolglos. Die Linken oder die SVP standen mit ihren Anliegen alleine da. (awp/mc/pg)

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