Von Graubünden bis Genf: Das wurde in den Kantonen entschieden

Abstimmung

(Adobe Stock)

Bern – Genf wird als erster Kanton Verhütungsmittel wie Kondome kostenlos zur Verfügung stellen. In Zürich müssen Spitäler assistierten Suizid in Zukunft dulden, und in Graubünden dürfen Minderjährige weiterhin nicht abstimmen. Ein Überblick über die Entscheide in den Kantonen vom Sonntag:

Zürich:

Im Kanton Zürich wird die Sterbehilfe ausgeweitet. Künftig müssen sämtliche staatliche und private Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler und Rehabilitationskliniken im Kanton assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten dulden. Psychiatrische Einrichtungen und Gefängnisse sind davon ausgenommen. Bis anhin galt die Duldungspflicht nur für Alters- und Pflegeeinrichtungen, die von einer Gemeinde betrieben werden oder in deren Auftrag handeln. Ausgangspunkt war die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen».

Zürcher Lehrpersonen erhalten nach dem Willen der Stimmbevölkerung derweil nicht mehr bezahlte Zeit für Extra-Arbeiten wie Elterngespräche, Lagerorganisation oder Konfliktgespräche. Die Vorlage hätte Klassenlehrpersonen neben anderem künftig 160 statt wie bisher hundert Stunden pro Jahr für die zusätzlichen Aufgaben gewährt.

Genf:

Genf führt als erster Kanton der Schweiz die kostenlose Verhütung ein. Mit der Annahme einer entsprechenden SP-Initiative durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger muss der Kanton eine gesetzliche Grundlage schaffen, um die Kosten für Verhütungsmittel wie Kondome, Spiralen oder die «Pille danach» zu übernehmen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für Verhütungsmittel in der Schweiz grundsätzlich nicht. Genf geht mit der Kostenübernahme deshalb einen neuen Weg.

Derweil greift der Kanton auch für weniger Grenzverkehr in die Tasche: Die Stimmberechtigten bewilligten 39,5 Millionen Franken für grenzüberschreitende Mobilitätsprojekte. Zwei weitere kantonale Vorlagen scheiterten. Eine Änderung des Gesetzes über Abbruch, Umbau und Renovation von Wohnhäusern lehnte die Bevölkerung mit 63,5 Prozent ab. Ebenfalls Nein sagte die Bevölkerung zu den geplanten Einsparungen bei den sechs Genfer Fachhochschulen.

Basel-Stadt:

Basel-Stadt will keine schärferen Vorgaben bei Demonstrationen. Das Stimmvolk lehnte am Sonntag eine entsprechende Initiative der SVP klar ab. Diese forderte unter anderem, dass «Störer» insbesondere bei unbewilligten oder gewaltsamen Demos für die Polizeikosten aufkommen. Ebenfalls keine Chance hatte die Initiative für ein Sammlungszentrum in der Messe Basel.

Bern:

Die Bernerinnen und Berner wollen die Qualität der Bildung nicht in der Kantonsverfassung verankern. Die Stimmberechtigten verwarfen die sogenannte Bildungsinitiative mit 59,9 Prozent Nein-Stimmen. Ein Komitee rund um den Berufsverband Bildung Bern hatte eine Ergänzung der Verfassung für eine Bildung «von flächendeckend hoher Qualität» und die Verfügbarmachung der dafür notwendigen Mittel verlangt.

Waadt:

Die Waadtländer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen ab 2027 weniger Geld an den Kanton abliefern. Sie stimmten am Sonntag einer Senkung der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuer um zwölf Prozent zu. Damit setzte sich die von Wirtschaftsverbänden lancierte Initiative gegen den Widerstand von linken Parteien und Gewerkschaften durch. Eine Niederlage bedeutet das Ergebnis auch für die Kantonsregierung, die sich gegen die Initiative ausgesprochen hatte. Die Vorlage betrifft die kantonale Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen. Gemeindesteuern bleiben unverändert.

Luzern:

In Luzern hat die Stimmbevölkerung sowohl die Initiative «Gegen Fan-Gewalt» als auch den milderen Gegenvorschlag gutgeheissen. Im Stichentscheid setzte sich der Gegenvorschlag durch. Er nimmt den FC Luzern stärker in die Pflicht, etwa bei Prävention, Dialog und Videoüberwachung, bei Fan-Märschen und beim Stadioneingang.

Zudem wollen die Luzernerinnen und Luzerner längere Öffnungszeiten für unbediente Läden und Hofläden mit bis zu dreissig Quadratmetern Verkaufsfläche. Dafür wurde das Ladenöffnungsgesetz entsprechend angepasst. Auch Gastrobetriebe erhalten an Feiertagen flexiblere Öffnungszeiten.

Weiter hiessen die Stimmberechtigten einen Ausbau der Standortförderung gut. Damit sollen jährlich rund 250 Millionen Franken der vorgesehenen Einnahmen aus der OECD-Steuer für Luzerner Unternehmen und die Bevölkerung eingesetzt werden.

Graubünden:

Derweil hat das Bündner Stimmvolk einem Stimm- und Wahlrecht für 16- und 17-Jährige mit rund 67 Prozent Nein-Stimmen eine Abfuhr erteilt. Der Kanton Glarus bleibt somit der einzige Kanton, in dem bereits 16- und 17-Jährige auf kantonaler Ebene wählen und abstimmen dürfen. In Graubünden bleibt die Altersgrenze weiterhin bei 18 Jahren. Eine Annahme hätte bewirkt, dass rund 3000 Jugendliche ab 2027 bei kantonalen Abstimmungen und Wahlen hätten mitbestimmen dürfen.

Basel-Landschaft:

Der Kanton Baselland will seine Mehrwertabgaben nicht neu regeln. Die Stimmbevölkerung lehnte sowohl die Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» als auch den Gegenvorschlag des Landrats ab. Somit können Baselbieter Gemeinden bei Ein-, Um- und Aufzonungen künftig keine Abgabe von bis zu dreissig Prozent auf den Mehrwert eines Grundstücks erheben.

Schaffhausen:

Im Kanton Schaffhausen wird es künftig wie bisher möglich sein, auf Kantonsstrassen innerorts Tempo 30 einzuführen. Die Stimmberechtigten lehnten die «Verkehrsflussinitiative» ab, die grundsätzlich Tempo 50 forderte. Auch der Gegenvorschlag dazu fiel durch. (awp/mc/ps)

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