Eine Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv nimmt die Stossrichtungen des Bundesrats zur AHV-Reform 2030 zur Kenntnis. Einige wenige Ansätze sind gut, andere könnten konsequenter und mutiger sein.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst, dass der Bundesrat im Rahmen der AHV-Reform 2030 keine neuen Steuern einführen will und sich auf die bestehenden Finanzierungsquellen konzentriert. Allerdings ist für den sgv ganz entscheidend, dass die Lohnbeiträge kein weiteres Mal erhöht werden. Denn echte Solidarität braucht eine breite Basis und nicht mehr Belastungen für die KMU, die Erwerbstätigen und die jungen Generationen.
Der sgv unterstützt auch, dass bestimmte Hindernisse für die Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus abgebaut werden sollen. Das ist unter anderem ein effektives Mittel, um den allgemeinen Arbeitskräftemangel einzudämmen.
Allerdings bedauert der sgv, dass der Bundesrat in dieser Reform eine Erhöhung des Rentenalters nicht thematisieren will. Obwohl die Herausforderungen der demografischen Wende augenfällig sind. Leider fehlt dem Bundesrat in dieser Frage der Mut. Der sgv fordert deshalb, auf diese Entwicklung bereits jetzt mit klaren Fristen und Begleitmassnahmen zu reagieren.
Für den sgv ist zudem klar, dass die Finanzierung der 13. AHV-Rente nicht isoliert vom Rest des Systems betrachtet werden kann. Eine Gesamtsicht ist unumgänglich, und er fordert deshalb, auf eine separate Finanzierung der 13. Rente zu verzichten. Solche Flickschustereien schwächen langfristig die Handlungsfähigkeit. Die AHV ist als ein Ganzes zu betrachten, und ihr Fortbestand muss ganzheitlich gesichert werden.
Der sgv verlangt vom Bundesrat im Rahmen dieser AHV-Reform weiter, dass er eine rasche Lösung auf den Tisch legt, wie er das Problem der Schulden der IV gegenüber der AHV angehen will. Es handelt sich um Schulden in der Höhe von zehn Milliarden Franken.