Eine Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv
Bern – Nach dem Stabilisierungsteil hat der Ständerat heute auch die Beratungen zum Weiterentwicklungsteil abgeschlossen. Dabei hat er punktuelle Verbesserungen beschlossen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst diese Korrekturen. Seine grundsätzlichen Vorbehalte bleiben jedoch bestehen: Die Notwendigkeit eines zusätzlichen Binnenmarktabkommens im Lebensmittelbereich ist weiterhin nicht ausreichend ausgewiesen. Insbesondere für KMU, die ausschliesslich für den Schweizer Markt produzieren, drohen zusätzliche regulatorische Belastungen. In der Gesamtbeurteilung wird für den sgv auch das Stromabkommen relevant sein. Dieses wird aber erst in der Wintersession vom Erstrat behandelt.
Der sgv steht den vom Ständerat heute angenommenen Abkommen im Bereich der Lebensmittelsicherheit und der Gesundheit kritisch gegenüber. Im Lebensmittelbereich wäre eine konsequente Reform des Schweizer Rechts die bessere Alternative.
Punktuelle Verbesserungen
Positiv beurteilt der sgv die vom Ständerat beschlossene Streichung der Produktionslandangabepflicht für verpackte Lebensmittel. Damit kann ein Handelshemmnis beseitigt werden. Der Ständerat hat zudem verschiedene Kompetenzen des Bundesrats abgelehnt, die über das Abkommen hinausgehen. Damit hat er die vom sgv kritisierte zusätzliche Zentralisierung zumindest teilweise begrenzt.
In die richtige Richtung geht auch die Präzisierung der direkten Verweise auf EU-Rechtsakte. Damit soll sichergestellt werden, dass das Parlament bei Änderungen der betreffenden EU-Rechtsakte einbezogen wird. Angesichts der dynamischen Rechtsübernahme kann dies aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Schweiz bei der Weiterentwicklung des EU-Rechts kein Mitbestimmungsrecht hat.
Den Antrag auf ein separates obligatorisches Referendum für das Lebensmittelsicherheitsabkommen hat der Ständerat abgelehnt. Umso wichtiger ist es, dass der Stabilisierungsteil des EU-Pakets Volk und Ständen unterbreitet wird, wie es der Ständerat gestern beschlossen hat.
KMU dürfen nicht zusätzlich belastet werden
Das Lebensmittelsicherheitsabkommen hat zur Folge, dass auch KMU, die ausschliesslich für den Schweizer Markt produzieren, umfangreiche EU-Vorschriften einhalten müssen. Für diese Unternehmen steht dem zusätzlichen Aufwand kein konkreter Nutzen gegenüber.
Der sgv wird seine definitive Position zum gesamten EU-Vertragspaket und dessen innenpolitischer Umsetzung nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen festlegen. (sgv/mc/ps)
