Bundesrat erwartet von EU beim Rahmenabkommen ein Entgegenkommen

Personenfreizügigkeit

(Fotolia/pavlofox)

Bern – Der Bundesrat wird das Rahmenabkommen mit der EU nur unterschreiben, wenn noch Lösungen bei den drei offenen Punkten – Lohnschutz, staatliche Beihilfen und Unionsbürgerrichtlinie – gefunden werden. Das stellte Bundespräsident Guy Parmelin am Montagabend klar.

Es brauche nun Lösungen in den einzelnen Punkten, sagte Parmelin am Montagabend vor den Medien im Berner Bundeshaus. «Der Bundesrat hat immer betont, dass die drei offenen Punkte geklärt werden müssen.» Derzeit bestünden noch «fundamentale Differenzen», obwohl die Schweiz bei den Gesprächen «wichtige Kompromisse» gemacht habe. Es brauche unter dem Strich eine «ausgewogene Lösung».

Die Gespräche mit der EU stocken laut Aussenminister Ignazio Cassis bei der Personenfreizügigkeit und bei den flankierenden Massnahmen. Die Schweiz verstehe unter Personenfreizügigkeit die Personenfreizügigkeit für die Arbeitnehmenden und ihre Familien, für die EU bedeute diese die Freizügigkeit aller EU-Bürgerinnen und -Bürger.

«Die zweite Differenz liegt bei der unterschiedlichen Auslegung der arbeitsrechtlichen Massnahmen», sagte Cassis weiter. Ohne Anpassungen seitens der EU in diesen beiden Punkten sei ein Rahmenabkommen nicht mehrheitsfähig. «Wir haben der EU konkrete Vorschläge vorgelegt», sagte Cassis weiter.

In einem nächsten Schritt würden nun die Kantone konsultiert. Anschliessend werde der Bundesrat eine Gesamtbeurteilung vornehmen.

Flexibilität und Kreativität gefragt
Rückendeckung für ihr Vorgehen erhält die Landesregierung von den Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat (APK-N/S). Diese entschieden mit deutlichen Mehrheiten, dass die Gespräche zum Rahmenabkommen auf politischer und technischer Ebene fortgeführt werden sollen. Ein sofortiger Übungsabbruch wurde in der APK-N mit 17 zu 8 Stimmen, in der APK-S mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Zuvor waren die Kommissionen vom Bundesrat über das Resultat des Treffens von Parmelin mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vom vergangenen Freitag informiert worden. Dabei wurde auch erwähnt, dass der Bundesrat nicht versucht habe, die umstrittenen Teile des Abkommens aus dem Vertrag zu lösen.

Laut APK-S-Präsident Damian Müller (FDP/LU) hat der Bundesrat erstmals «sehr ausführlich» über den Stand der Dinge im vertrackten Dossier informiert. «Wir haben Antworten auf sämtliche Fragen erhalten», sagte Müller. Nun gehe es für den Bundesrat darum, die Verhandlungen weiterzuführen – «mit bestmöglicher Flexibilität und Kreativität, damit er den bilateralen Weg weiterführen kann».

Müller gab zu bedenken, dass auch die Schweiz Verhandlungsmasse habe. So lange die Schweiz «gepisackt» werde, werde die Kohäsionsmilliarde nicht ausbezahlt. Das habe das Parlament mit deutlicher Mehrheit entschieden. Dies gebe dem Bundesrat auch die Möglichkeit, weiter zu verhandeln.

Seit Beginn des Prozesses sei die Schweiz in der Defensive, sagte Müller. Nun müsse der Bundesrat klare Forderungen stellen. Der Abbruch sei nach wie vor eine Option. «Die Europäer müssen sich auch bewegen», sagte Müller.

Kein spruchreifer Plan B
«Wir sind der Meinung, dass noch ein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht werden kann», sagte APK-N-Präsidentin Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) im Namen der Kommissionsmehrheit. Der Bundesrat solle zeitnah Vorschläge zu den noch offenen Punkten unterbreiten.

Eine Kommissionsminderheit hat laut Moser «grundsätzliche Bedenken gegenüber dem Abkommen», insbesondere was die dynamische Rechtsübernahme betrifft. Weitere Kritiker erachten die Differenzen als zu gross oder sehen die Kompetenz für eine Beurteilung der Situation beim Bundesrat, nicht bei den Parlamentskommissionen.

Wie Parmelin am Freitag gesagt hatte, sollen die Verhandlungsführerinnen – Livia Leu seitens der Schweiz und Stéphanie Riso seitens der EU – in Kontakt bleiben. Auf die Frage, ob der Bundesrat an Alternativen arbeite für den Fall eines endgültigen Scheiterns, sagte Parmelin dem «SonntagsBlick»: «Der Bundesrat denkt immer in Alternativen. Diese Diskussion ist aber verfrüht.»

Wenig ermutigende Worte aus Brüssel
Ob tatsächlich noch Lösungen erzielt werden können, ist unklar. Aus Brüssel waren am Montag wenig optimistische Worte zu hören. Eine EU-Beamtin wiederholte die Vorwürfe an die Schweiz, diese engagiere sich bei den Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen (InstA) zu wenig.

Sie führte Beispiele an – etwa bei den flankierenden Massnahmen. Die EU anerkenne das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit». Die Schweiz solle durchaus Massnahmen ergreifen können, solange diese proportional und nicht diskriminierend seien. Auch sei die EU offen gewesen, die Parameter zu diskutieren. Doch seitens der Schweiz sei keine Reaktion gekommen.

Weiter kritisierte die EU-Beamtin, die Schweiz bestehe darauf, nur über Freizügigkeit für Arbeitnehmende und nicht über Personen zu sprechen. Dabei spielte sie auf die Unionsbürgerrichtlinie an, die etwa für EU-Bürger in einem anderen EU-Land einfacher ein Aufenthaltsrecht vorsieht.

Das sei jedoch nicht richtig, so die EU-Beamtin. Denn beim existierenden Personenfreizügigkeitsabkommen gehe es um Personen und nicht nur um Arbeitnehmende. Auch hier habe die EU Hand geboten, aber die Schweiz müsse ebenfalls Verhandlungswillen und Flexibilität zeigen.

Die EU-Beamtin verknüpfte zudem die ausstehenden Kohäsionszahlungen der Schweiz mit der Schweizer Teilnahme am neuen EU-Forschungsprogramm «Horizon Europe». Sie machte deutlich, dass – wenn die Schweiz voll an «Horizon Europe» teilnehmen wolle – das Schweizer Parlament die Kohäsionszahlungen deblockieren müsse. Seit 2013 warte man auf weitere Kohäsionszahlungen, sagte die EU-Beamtin. (awp/mc/ps)

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