Bundesrat setzt revidiertes Energiegesetz in Kraft

Solaranlage

Elektroinstallateure bei der Montage einer Dach-Solaranlage. (Foto: CKW)

Bern – Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue Regeln zur Förderung erneuerbarer Energien. Der Bundesrat hat das revidierte Energiegesetz auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt, zusammen mit einer Reihe von Verordnungen zur Umsetzung.

Das Stimmvolk hatte die Gesetzesänderungen zur Energiestrategie 2050 am 21. Mai mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 58 Prozent angenommen. Damit werden erneuerbare Energien und Energieeffizienz stärker gefördert. Der Bau neuer Atomkraftwerke wird verboten, und die Grosswasserkraftwerke werden vorübergehend unterstützt.

Energetische Gebäudesanierungen stärker fördern
Künftig sollen ferner energetische Gebäudesanierungen mit steuerlichen Anreizen stärker gefördert werden: Steuerabzüge für Gebäudesanierungen können neu über drei Steuerperioden verteilt werden. Zudem können die Abbruchkosten von den Steuern abgezogen werden, wenn ein Altbau durch einen energetisch besseren Neubau ersetzt wird.

Die Bestimmungen dazu treten jedoch erst 2020 in Kraft, wie das Umweltdepartement (UVEK) am Donnerstag mitteilte. Derzeit führt das Finanzdepartement die Vernehmlassung zur Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung durch, mit der die Gesetzesbestimmungen konkretisiert werden.

Die Kantone würden in den nächsten zwei Jahren ihre Steuergesetzgebungen ebenfalls anpassen, so dass die Neuerungen ab 2020 gleichzeitig für die direkte Bundessteuer und die Kantons- und Gemeindesteuern wirksam würden, schreibt das UVEK. (awp/mc/ps)

 

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