Diese Geschäfte gehören zu den Schwerpunkten der Herbstsession

Bundeshauskuppel. (Bild: admin.ch)

Bern – Auf den Nationalrat und den Ständerat warten in der Herbstsession grosse Dossiers. Eine Übersicht:

ENERGIE: Das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien – der sogenannte Mantelerlass – befindet sich auf der Zielgeraden. Die Vorlage gilt als Kerngeschäft bei der Umsetzung der Energiewende. Nach stundenlangen Debatten in beiden Räten geht es in der Herbstsession darum, eine mehrheitsfähige Vorlage zu zimmern. Offen sind verschiedene Differenzen in unterschiedlichen Themengebieten. Noch kein Kompromiss in Sicht ist etwa bei der Frage, ob für alle Neubauten sowie für erhebliche Umbauten eine Pflicht zur Installation von Solarpanels gelten soll. Der Nationalrat war bisher dafür, der Ständerat dagegen. Auch über die Restwasservorschriften wird noch gestritten.

(Geschäftsnummer 21.047; Beratung im Nationalrat am 11. September und eventuell am 26. September, im Ständerat am 19. September)

GESUNDHEITSKOSTEN: Die Beratungen zur Prämienentlastungsinitiative der SP und zum indirekten Gegenvorschlag dazu sollen während der Herbstsession abgeschlossen werden. Die Initiative verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Wird diese Grenze überschritten, müssten Bund und Kantone mit Prämienverbilligungen einspringen – der Bund zu mindestens zwei Dritteln. Die Initiative hat im Parlament keine Chance. Jedoch scheint ein Kompromiss in Reichweite, der den Ausbau der Prämienverbilligungen auf Gesetzesstufe verankern will. Demnach sollen die Kantone neu einen Mindestbetrag der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Kommt der Vorschlag durch, würde dies Mehrkosten von etwa 356 Millionen Franken für die Kantone bedeuten.

(Geschäftsnummer 21.063; Beratung im Nationalrat am 12. September und eventuell am 14. September; im Ständerat am 13. September)

GESUNDHEITSKOSTEN: Mit der Kostenbremse-Initiative will die Mitte-Partei das Wachstum der Gesundheitskosten bekämpfen. Gemäss Begehren müssen Bundesrat, Parlament und Kantone eingreifen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Die Räte haben sich auf einen indirekten Gegenvorschlag geeinigt, der noch bereinigt werden muss. Er sieht als Massnahmen gegen steigende Prämien die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen für das Gesundheitswesen vor. Für den Fall, dass Ziele nicht erreicht werden, macht er aber keine Vorgaben. Uneinig sind sich die Räte nur noch in wenigen Details. Umstritten ist etwa, welche Behörden genau welche Kompetenzen bei der Anpassung veralteter Tarife haben sollen – im ambulanten Bereich und bei den Spitälern.

(Geschäftsnummer 21.067; Beratung im Ständerat am 13. September und eventuell am 21. September, im Nationalrat am 14. September)

GESUNDHEITSKOSTEN: Dass ambulante und stationäre Leistungen für die Gesundheitsversorgung einheitlich finanziert werden sollen, hat das Parlament bereits beschlossen. Umstritten war bisher, ob auch die Langzeitpflege in den sogenannten Monismus einbezogen werden soll. Der Ständerat und auch die Kantone wollen das so handhaben, der Nationalrat war bisher dagegen. Seine vorberatende Kommission will nun zwar die Langzeitpflege ebenfalls einheitlich finanzieren, stellt aber Bedingungen. Eine davon ist, dass im Pflegesektor Kostentransparenz hergestellt wird und die zweite, dass die Pflegeinitiative ganz umgesetzt ist. Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Kassen bezahlt. Stationäre Leistungen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen finanziert. Den Rest bezahlen die Kassen. Und für die Langzeitpflege gelten spezifische Regeln.

(Geschäftsnummer 09.528/22.3372; Beratung im Nationalrat am 13. September)

RAUMPLANUNG: Ausserhalb der Bauzonen soll die Zahl der Gebäude nicht mehr steigen. Zu diesem Ziel bekennt sich das Parlament. Herzstück der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ist ein Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Bauten und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Noch sind sich die Räte noch nicht in allen Details einig. Beide Kammern wollen zudem das revidierte Raumplanungsgesetz zum indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative machen. Die Initiative will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in die Verfassung schreiben. Das Geschäft könnte in der Herbstsession bereinigt werden.

(Geschäftsnummer 18.077, Beratung im Ständerat am 14. September und eventuell im Nationalrat am 18. September)

UMWELT: Mit einer Anpassung der Bundesverfassung wollen die Urheber der Biodiversitätsinitiative den Bund und neu auch die Kantone zum Schutz und zur Schonung von Biodiversität und Landschaft verpflichten. Sie fordern dafür mehr Gelder der öffentlichen Hand. Das Volksbegehren geht dem Parlament zu weit. Es diskutiert aber einen indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats. Die Regierung will etwa festlegen, dass Biodiversitäts- und Schutzgebiete insgesamt 17 Prozent der Schweizer Landesfläche ausmachen sollen. Der Ständerat lehnte die Vorlage im Juni ab, der Nationalrat versucht sie nun zu retten. Um eine Brücke zu schlagen, zeigt die Nationalratskommission die Bereitschaft, auf einen reduzierten Gegenentwurf einzugehen, sollte der Ständerat doch entscheiden, auf die Vorlage einzutreten und diese zu überarbeiten.

(Geschäftsnummer 22.025; Beratung im Nationalrat am 18. September)

VERHÜLLUNGSVERBOT: Das geplante Verbot, das Gesicht zu verhüllen, ist Thema im Nationalrat. Wie der Ständerat ist auch die zuständige Kommission des Nationalrats der Auffassung, dass die im März 2021 angenommene Volksinitiative «für ein Verhüllungsverbot» mit einem eigenen Bundesgesetz umsetzt werden soll. Wer sein Gesicht trotz Verbots bedeckt, riskiert gemäss der Vorlage eine Busse. Lanciert worden war die Initiative wie das schon früher angenommene Minarett-Verbot vom Egerkinger Komitee um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO). Eine Minderheit der Nationalratskommission war der Ansicht, dass es sich beim Verhüllungsverbot um eine Frage der öffentlichen Ordnung handele, für die die Kantone zuständig seien. Im Ständerat hatte eine unterlegene Minderheit ebenso argumentiert.

(Geschäftsnummer 22.065; Beratung im Nationalrat am 20. September)

TABAK: Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Rauchen soll in der Schweiz voraussichtlich ab dem Jahr 2026 ein Tabak- und E-Zigaretten-Werbeverbot in gedruckten Medien gelten. Damit will der Bundesrat die von Volk und Ständen im Februar 2022 an der Urne angenommene Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» umsetzen. Die Regierung will darüber hinaus der Tabakindustrie das Sponsoring von nationalen Veranstaltungen verbieten, zu denen Minderjährige Zugang haben. Die zuständige Ständeratskommission will die Vorlage abschwächen. So soll im Innenteil von Zeitungen und Zeitschriften, die sich hauptsächlich an Erwachsene richten, Tabakwerbung erlaubt bleiben. Analog regeln möchte die Kommission auch das Sponsoring von Veranstaltungen. Der Ständerat behandelt die Vorlage als Erstrat.

(Geschäftsnummer 23.049; Beratung im Ständerat am 21. September)

KLIMA: Nicht mit Strafen, sondern mit Anreizen will der Bundesrat in der Neuauflage des CO2-Gesetzes die Bevölkerung zum Klimaschutz bewegen. Zudem soll das neue Gesetz dem Klimaziel und der sicheren Energieversorgung zum Durchbruch verhelfen. Bestehende Abgaben will der Bundesrat nicht erhöhen und auch keine neuen einführen. Der Ständerat wird sich in der Herbstsession ein erstes Mal mit der Vorlage befassen. Die zuständige Ständeratskommission unterstützt die Vorlage in weiten Teilen. Mit knappem Mehr unterstützt sie das Vorhaben des Bundesrats, rund zwei Drittel der Emissionsreduktion im Inland und rund einen Drittel im Ausland zu erzielen. Die Minderheit beantragt einen Inlandanteil von 75 Prozent. Es ist der zweite Anlauf für eine Revision des CO2-Gesetzes. Der erste scheiterte im Juni 2021 an der Urne, nachdem die SVP das Referendum ergriffen hatte.

(Geschäftsnummer 22.061, Beratung im Ständerat am 25. September)

UKRAINE: Der Ständerat entscheidet zusammen mit der Armeebotschaft auch über die Ausserdienststellung von 25 stillgelegten und eingelagerten Leopard-2-Kampfpanzern. Der Nationalrat hiess diese Ausmusterung im Juni mit der Zustimmung des Bundesrats und mit der Auflage gut, dass die Panzer an den deutschen Hersteller verkauft werden. Die Ständeratskommission will diesem Entscheid folgen. Sagt auch die kleine Kammer Ja, ist aber noch nichts besiegelt. Denn das letzte Wort zu einem tatsächlichen Verkauf der Panzer hat der Bundesrat. Über die Ausmusterung der Panzer entscheidet der Ständerat im Rahmen der Armeebotschaft 2023. Diese sieht insgesamt rund 1,9 Milliarden Franken für das Rüstungsprogramm, das Immobilienprogramm und die Beschaffung von Armeematerial vor.

(Geschäftsnummer 23.025; Beratung im Ständerat am 26. September)

GESUNDHEITSKOSTEN: 2023 sind die Krankenkassenprämien für die Grundversicherung im Mittel um 6,6 Prozent gestiegen, und ein weiterer starker Anstieg wird für 2024 erwartet. Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen werden seit Jahren diskutiert. Nun hat das Parlament ein weiteres Massnahmenpaket auf dem Tisch. Gemäss Anträgen der Nationalratskommission soll beispielsweise den Krankenversicherern erlaubt werden, die Daten ihrer Versicherten zu nutzen, um diese individuell über mögliche Einsparungen oder passendere Versorgungsmodelle zu informieren. Zudem will die Kommission alternative Versicherungsmodelle langfristig attraktiver machen, indem Mehrjahresverträge ermöglicht und Prämienrabatte anders berechnet werden sollen. Weiter sollen Apothekerinnen und Apotheker neu verschiedene Tätigkeiten in der Beratung und Prävention gegenüber der Grundversicherung abrechnen können. Auch vertrauliche Preismodelle stehen zur Debatte.

(Geschäftsnummer 22.062/23.3502/23.3503/23.3504/23.3505; Beratung im Nationalrat am 28. September)

(awp/mc/ps)

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