Gewerbeverband: «Das Volk sagt Nein zu grünem Zwang»

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes: Das Schweizer Stimmvolk sagt Nein zur extremen und wirtschaftsfeindlichen Initiative «Grüne Wirtschaft». Die Schweizer Wirtschaft gehört bezüglich Energie- und Ressourceneffizienz heute zur Weltspitze. Diese Vorreiterrolle will der Souverän nicht durch Zwangsmassnahmen, Bürokratie und überhastetes Vorgehen kaputt machen. Das Nein ist auch ein deutliches Zeichen gegen die Atomausstiegsinitiative, die im November zur Abstimmung kommt. Auch diese würde mit grüner Zwängerei die Versorgungssicherheit und bezahlbare Strompreise gefährden.

Um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Kosten für Energie und Ressourcen tief zu halten, investiert die Schweizer Wirtschaft bereits heute massiv in effizienzsteigernde Massnahmen. Die Schweizer Wirtschaft ist heute schon grün und unsere Unternehmen gehören zu den saubersten und nachhaltigsten weltweit. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die Ablehnung der Initiative Grüne Wirtschaft. Der Entscheid ist eine Bestätigung des auf freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft beruhenden Erfolgsrezepts. Es wäre ein grosser Fehler, diese Erfolgsstrategie durch Zwangsmassnahmen und ideologisch geprägte Fehlanreize zu torpedieren.

Das Nein zur Initiative Grüne Wirtschaft ist auch ein Richtungsentscheid in Bezug auf die anstehende Abstimmung über die Atomausstiegsinitiative. Die Forderungen nach einem überstürzten Ausstieg gefährden die Versorgungssicherheit, treiben die Energiepreise in die Höhe und machen uns abhängig von ausländischem Kohlestrom. Wie die Initiative Grüne Wirtschaft ist auch dieses Anliegen eine grüne Zwängerei. Das Volk hat mit seinem heutigen Entscheid klar zum Ausdruck gebracht, dass es davon nichts wissen will.

Erleichterung über das Nein zur Initiative AHVplus
Mit Freude und Erleichterung reagiert der Schweizerische Gewerbeverband sgv auch auf das Nein des Souveräns zur Volksinitiative AHVplus. Mit diesem weisen Entscheid haben die Stimmberechtigten den Sozialausbauutopien der Linken und der Gewerkschaften eine klare Absage erteilt. Die Schweizer Bevölkerung will eine starke AHV, ist aber nicht bereit, diese endlos mit zusätzlichen Geldern zu alimentieren. Bei der Reform der Altersvorsorge braucht es nun zwingend eine Stabilisierungsregel, die den Bedarf an Mehreinnahmen eingrenzt und im Sinne einer Opfersymmetrie auch eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters beinhaltet.

Die AHV ist unser wichtigstes Sozialwerk, zu dem wir Sorge tragen müssen. Die Sanierung der AHVF-inanzen ist eine gewaltige Herausforderung. Angesichts der drohenden Milliardenverluste und dem raschen Abbau der Reserven wäre es verantwortungslos, die Leistungen weiter auszubauen. Dies haben die Stimmberechtigten erkannt. Die Sicherung der AHV-Finanzen ist ihnen wichtig. Sie sind aber nicht bereit, endlos mehr Geld in die Altersvorsorge zu stecken. Daraus muss die Politik die richtigen Lehren ziehen. Es braucht gewisse Mehreinnahmen zur Sanierung der Altersvorsorge, diese müssen aber klar an eine langfristige Stabilisierung der Ausgaben geknüpft werden.

Der sgv sieht sich durch die Ablehnung der Volksinitiative AHVplus in seinen bisherigen Forderungen bestärkt. Im Hinblick auf die anstehenden Beratungen der Altersreform verlangt er einen konsequenten Verzicht auf jeglichen Leistungsausbau. So ist insbesondere auf eine Erhöhung der AHV-Renten, die ja ohnehin periodisch an die Teuerung und an die Lohnentwicklung angepasst werden, zu verzichten.

Absolut unerlässlich ist für den sgv eine Stabilisierungsregel, welche die Erschliessung zusätzlicher Mittel begrenzt und eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf maximal 67 Jahre beinhaltet. Die Stabilisierungsregel greift, wenn das Parlament sich 2030 nicht auf eine andere Sanierungslösung verständigen konnte und die AHV unter einen Deckungsgrad von 80 Prozent rutscht. Nur mit einer Stabilisierungsregel kann sichergestellt werden, dass der finanzielle Mehrbedarf der AHV nicht ins Unermessliche steigt. (sgv)

sgv

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