Session im Zeichen von EU-Vertragspaket und Rüstungsbeschaffungen

Parlamentsbetrieb im Nationalratssaal während einer Session der Eidg. Räte. (Foto: admin.ch / CC BY-NC-ND 3.0 CH)

Bern – Die EU-Verträge, Rüstungsbeschaffungen, das Mercosur-Freihandelsabkommen sowie Volksinitiativen für mehr Inklusion von Menschen mit Behinderungen und für einfachere Einbürgerungsregelungen haben National- und Ständerat in der Herbstsession traktandiert. Nachfolgend eine Übersicht über wichtige Geschäfte in der Reihenfolge, in der sie beraten werden:

DIGITALISIERUNG: Künftig soll jeder Einwohner und jede Einwohnerin der Schweiz automatisch und kostenlos ein elektronisches Gesundheitsdossier erhalten, es sei denn, er oder sie wehrt sich ausdrücklich dagegen. Mit einem neuen Gesetz will der Bundesrat Aufgaben und Kompetenzen von Bund und Kantonen sowie die Finanzierung regeln und das heute nur wenig genutzte elektronische Patientendossier zum Fliegen bringen. In der Herbstsession befasst sich der Nationalrat ein erstes Mal mit der Vorlage. Die zuständige Kommission empfiehlt ein Ja, pocht aber auf den Datenschutz.

(Behandlung im Nationalrat am 14. September; Geschäftsnummer 25.082)

HANDEL: Das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten wird Thema im Ständerat. Der Nationalrat lehnte es im Juni mit relativ knappem Mehr ab, nach lebhaften Redegefechten. Für die Landwirtschaft beantragte eine starke Minderheit der grossen Kammer einen Verpflichtungskredit von 880 Millionen Franken für die Jahre 2028 bis 2035. Das war weit mehr, als die 158 Millionen Franken, um die der Bundesrat die Landwirtschaftssubventionen erhöhen will. Der Rat sagte mit knappem Mehr Nein dazu. Nun befasst sich der Ständerat mit dem Abkommen. Vorberaten wird die Vorlage von der Aussenpolitischen Kommission. Diese hat ihre Anträge noch nicht veröffentlicht.

(Behandlung im Ständerat am 14. September; Geschäftsnummer 26.033)

SOZIALVERSICHERUNGEN: Trinkgelder, ob bar oder elektronisch bezahlt, sind Thema im Nationalrat. Er diskutiert über die Frage, ob auf diesen Trinkgelder weiterhin keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern erhoben werden sollen. Der Ständerat nahm eine Motion von Beat Rieder (Mitte/VS) an, die eine Ausnahme der Trinkgelder von diesen Abgaben verlangt. Die zuständige Kommission des Nationalrates unterstützt diesen Vorstoss. Sie findet, dass Trinkgelder freiwillig seien und kein Unterschied zwischen den Zahlungsarten gemacht werden sollte. Hintergrund von Rieders Motion ist, dass im Rahmen der AHV-Reform 2030 geprüft wird, ob elektronisch bezahlte Trinkgelder steuer- und beitragspflichtig werden sollen.

(Behandlung im Nationalrat am 14. September; Geschäftsnummer 25.4578)

VERTEIDIGUNG: Die anstehenden Beschaffungen für die Armee sind Thema im Nationalrat; er wird die Armeebotschaft 2026 beraten. Seine zuständige Kommission ist mit allen Kreditanträgen einverstanden. Mit einer zusätzlichen halben Milliarde Franken will sie obendrein Flugabwehrmunition kaufen und die Reserven aufstocken. Insgesamt beantragt der Bundesrat rund 3,4 Milliarden Franken. 2,4 Milliarden Franken sieht er für Rüstungsbeschaffungen vor, 562 Millionen Franken für Immobilienprojekte und 394 Millionen Franken als Zusatzkredit für die Beschaffung der F-35-Kampfjets. Der Ständerat hat diese Mittel bereits bewilligt.

(Behandlung im Nationalrat am 15. September; Geschäftsnummer 26.025)

TIERSCHUTZ: Der Ständerat befasst sich mit einem Import- und Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze. Seine zuständige Kommission unterstützt vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Nationalrat bereits genehmigte Änderungen im Tierschutzgesetz, um das Anliegen der Pelzinitiative aufzunehmen. Die Initiative selbst lehnt sie ab. Bei der Definition von «tierquälerisch» will sich der Bundesrat auf die Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit stützen. Eine knappe Kommissionsmehrheit will, dass sich die Landesregierung zusätzlich an international anerkannten Regelwerken und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert.

(Behandlung im Ständerat am 15. September; Geschäftsnummer 25.059)

INKLUSION: Menschen mit Behinderungen sollen künftig weniger Hürden überwinden müssen, sowohl im Beruf als auch in der Freizeit. Der Nationalrat befasst sich mit der Inklusionsinitiative und dem vom Bundesrat als Gegenvorschlag verfassten Inklusionsgesetz. Die zuständige Kommission beantragt dem Rat, das vom Bundesrat nach harscher Kritik in der Vernehmlassung ergänzte Gesetz noch auszuweiten, im Sinn der Initiantinnen und Initianten und der Linken. Zum Inklusionsgesetz liegen mehr als dreissig Minderheitsanträge vor. Die Initiative selbst beantragt die Kommission zur Ablehnung, wie schon der Bundesrat.

(Behandlung im Nationalrat am 16. und am 21. September; Geschäftsnummer 26.029)

STRAFRECHT: Ob Mord in der Schweiz zu den unverjährbaren Verbrechen gehören soll oder nicht, entscheidet das Parlament noch einmal. Die zuständigen Kommissionen beider Räte wollen auf ihren Beschluss, wonach Mord für immer verfolgbar sein soll, zurückkommen. In der Herbstsession ist als Erstes der Ständerat am Zug. Die Mehrheit seiner Rechtskommission findet, dass den Interessen der Opfer auch Rechnung getragen werden könne, indem die Frist der Verfolgungsverjährung für vorsätzliche Tötung und weitere Straftatbestände von derzeit 15 auf 30 Jahre erhöht wird. In den Ratsdebatten war die Frage der Unverjährbarkeit von Mord umstritten.

(Behandlung im Ständerat am 16. September; Geschäftsnummer 19.300)

BANKEN: Nach dem CS-Debakel nimmt das Parlament die Arbeit an Gesetzesänderungen auf, die der Bundesrat als Lehren aus der Krise vorschlägt. Zunächst geht es um die Eigenmittelvorschriften für systemrelevante Banken mit Tochterfirmen im Ausland. Faktisch betrifft das allein die UBS. Im Ständerat, der zuerst am Zug ist, beantragt die zuständige Kommission zwar eine verstärkte Unterlegung mit Eigenmitteln. Dabei soll zur Hälfte auf hartes Kernkapital und zur Hälfte auf AT1-Anleihen zurückgegriffen werden. Der Bundesrat hingegen beantragt eine vollständige Unterlegung mit hartem Kernkapital. Die UBS hatte sich heftig gewehrt gegen den Vorschlag des Bundesrates. Finanzministerin Karin Keller-Sutter setzte vor den Medien Fragezeichen hinter den Kommissionsantrag.

(Behandlung im Ständerat am 17. September; Geschäftsnummer 26.027)

TOURISMUS: Ob der 1996 eingeführte Mehrwertsteuer-Sondersatz von derzeit 3,8 Prozent für die Hotellerie bis 2035 beibehalten werden soll oder nicht, ist umstritten. Der Nationalrat will diesen Sondersatz abschaffen. Doch die Mehrheit der zuständigen Kommission des Ständerats will Beherbergungsleistungen weiterhin reduziert besteuern und die vom Fachkräftemangel und dem starken Franken stark betroffene Branche so unterstützen. In der Herbstsession entscheidet der Ständerat darüber. Abgelehnt hat die Ständeratskommission Anträge für eine Erhöhung des Sondersatzes respektive für dessen Abschaffung bei einer gleichzeitigen Senkung des Mehrwertsteuer-Normalsatzes von derzeit 8,1 auf 8,0 Prozent.

(Behandlung im Ständerat am 17. September; Geschäftsnummer 26.026)

BRANDKATASTROPHE: Der Nationalrat befasst sich mit der Unterstützung des Bundes für die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS. Seine zuständige Kommission ist einverstanden damit, dass sich die Schweiz an Vergleichen beteiligt. Gemäss der Vorlage soll der Bund einen subsidiären Betrag von höchstens zwanzig Millionen Franken an allfälligen Vergleichen leisten können, die aus Rundtischgesprächen hervorgehen. Das Gesetz soll die Voraussetzungen einer Bundesbeteiligung ausdrücklich festhalten und diese nicht dem alleinigen Ermessen des Bundesrats überlassen.

(Behandlung im Nationalrat am 17. September; Geschäftsnummer 26.022)

VERTEIDIGUNG: Mit seinen Plänen, für einen Rüstungsfonds die Mehrwertsteuer während zwölf Jahren um 0,5 Prozentpunkte zu erhöhen, stösst Verteidigungsminister Martin Pfister auf viel Widerstand. In der Herbstsession diskutiert der Ständerat über das Vorhaben. Seine Sicherheitspolitische Kommission hat ihre Anträge noch nicht veröffentlicht. Die Finanzkommission will lediglich eine Erhöhung um 0,2 statt 0,5 Prozentpunkte, dafür aber zusätzlich Kreditreste in den Fonds legen. Dieser Fonds soll nach dem Willen der Finanzkommission auch eingerichtet werden können, wenn das Volk an der Urne zur umstrittenen Mehrwertsteuererhöhung Nein sagt.

(Behandlung im Ständerat am 21. September; Geschäftsnummer 26.051)

GESUNDHEITSKOSTEN: Wer ohne Überweisung die Notfallstation eines Spitals aufsucht, soll nach Ansicht des Nationalrats eine Gebühr von fünfzig Franken bezahlen. Doch die zuständige Kommission des Ständerates hält nichts von dieser Idee. Denn die vorgeschlagene Gebühr bewirke nichts oder sei gar kontraproduktiv, argumentiert sie. In Randregionen oder auch an Wochenenden seien die Notfallstationen oft die einzige Anlaufstelle für Kranke und Verletzte. Und es gebe eine Gefahr, dass Arztbesuche wegen der Gebühr aufgeschoben oder ganz unterlassen würden. Das hätte langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit und damit auch auf die Kosten. Nun entscheidet der Ständerat über die Notfallgebühr.

(Behandlung im Ständerat am 22. September; Geschäftsnummer 17.480)

FAMILIENPOLITIK: Neue Regeln zur Adoption von Stiefkindern sind umstritten. Während der Ständerat diese Frage zusammen mit der Revision des Abstammungsrechts und des Fortpflanzungsmedizingesetzes diskutieren will, fordert die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission eine rasche Lösung, im Interesse der Kinder. Entsprechend beantragt sie ihrem Rat, die vom Ständerat an den Bundesrat zurückgewiesene Vorlage zu beraten. Die umfassende Revision des Abstammungsrechts werde voraussichtlich noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen, macht sie dazu geltend. Die rechtliche Situation der betroffenen Kinder könne bereits jetzt gelöst werden. Nun entscheidet der Nationalrat über die nötigen Änderungen im Zivilgesetzbuch.

(Behandlung im Nationalrat am 22. September; Geschäftsnummer 25.073)

GESUNDHEIT: Seit Jahren gibt es in der Arzneimittelversorgung immer wieder Engpässe, vor allem bei häufig abgegebenen Medikamenten. In der Herbstsession befasst sich der Nationalrat mit dem Thema. Seine zuständige Kommission ist einverstanden mit vom Bundesrat zur Abhilfe vorgeschlagenen Gesetzes- und Verfassungsänderungen. Die Pläne des Bundesrates sind ein direkter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit». Der Bundesrat will die Verfassung anpassen, um sicherzustellen, dass der Bund die Versorgungslage überwachen und Massnahmen gegen Engpässe und erschwerte Lieferungen treffen kann. Nach dem Parlament muss sich auch das Stimmvolk dazu äussern.

(Behandlung im Nationalrat am 23. und am 29. September; Geschäftsnummer 26.036)

EINBÜRGERUNGEN: Der Ständerat befasst sich mit der Frage, ob das Einbürgerungsverfahren vereinfacht werden soll. Die Mehrheit seiner zuständigen Kommission findet allerdings, dass das Verfahren bleiben soll, wie es ist. Entsprechend beantragt sie ein Nein zur Demokratie-Initiative. Diese verlangt, dass der Bund für die Gesetzgebung zur Einbürgerung zuständig ist. Anträge für direkte Gegenentwürfe zur Initiative scheiterten in der Kommission, dürften aber im Ständerat noch einmal zur Sprache kommen. Vorgeschlagen wird eine Erweiterung der erleichterten Einbürgerung auf die zweite Ausländergeneration, auf Kinder mit mindestens fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz sowie eine erleichterte Einbürgerung bei jahrzehntelangem Aufenthalt in der Schweiz.

(Behandlung im Ständerat am 24. September; Geschäftsnummer 25.081)

KRANKENKASSEN: Der Nationalrat befasst sich mit der Frage, ob und wie die Löhne von Kaderangehörigen der Schweizer Krankenkassen gedeckelt werden sollen. Er wird über eine Vorlage entscheiden, die seine Gesundheitskommission ausgearbeitet hat und mit der der Bundesrat grundsätzlich einverstanden ist. Kernpunkt ist die Einführung einer oberen Entschädigungslimite für die Mitglieder der leitenden Organe der Kassen, für Tätigkeiten im Bereich der Grundversicherung. Heute verfügen die Krankenkassen bei der Festlegung der Entschädigungen für die Mitglieder ihrer Leitungsorgane über eine grosse Autonomie. Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung ist kein entsprechender Lohndeckel vorgesehen.

(Behandlung im Nationalrat am 29. September; Geschäftsnummer 21.453)

KRANKENKASSEN: Dass Spitex-Organisationen pflegende Angehörige einstellen, bezahlen und auf Kosten der Grundversicherung respektive der Kantone und Gemeinden abrechnen dürfen, hat im Parlament Unmut ausgelöst. Der Nationalrat diskutiert über Motionen der Sozial- und Gesundheitskommissionen beider Kammern zum Thema. Dabei geht es um die Klärung der Frage, für welche Pflegeleistungen und zu welchem Tarif Angehörige von der Kranken-Grundversicherung bezahlt werden sollen, aber auch um die Qualität dieser Leistungen und Steuerungsmöglichkeiten für die Kantone. Bereits im Dezember 2025 überwies das Parlament einen Vorstoss mit der Forderung, die Vergütungen für Privatpersonen einzuschränken, die Angehörige pflegen.

(Behandlung im Nationalrat am 29. September; Geschäftsnummern 26.3012, 26.3013 und 26.3519)

SCHWEIZ – EU: Der Ständerat nimmt die Beratung des neu ausgehandelten EU-Vertragspakets in Angriff. Drei Tage hat er für die umfangreiche Vorlage reserviert. Zuerst kommt der sogenannte Stabilisierungsteil an die Reihe, danach die neuen Abkommen über Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Das geplante Stromabkommen ist noch nicht behandlungsreif. Schlüsselthemen in den Debatten dürften die dynamische Rechtsübernahme, der Lohnschutz und eine Schutzklausel bei zu starker Zuwanderung in die Schweiz sein. Viel Raum einnehmen dürfte sodann die Frage, ob die EU-Verträge lediglich dem fakultativen Referendum unterstehen sollen. Oder ob, wie es etliche Ständeratsmitglieder wollen, ein obligatorisches Referendum und damit das schwieriger zu erreichende Ständemehr nötig sind.

Behandlung im Ständerat am 28., 29. und 30. September; Geschäftsnummern 26.023 und 26.425)

ERDBEBEN: Der Nationalrat diskutiert darüber, ob Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen nach schweren Erdbeben solidarisch den Wiederaufbau mitfinanzieren sollen. So möchte es der Bundesrat handhaben. Der Ständerat hat dies allerdings abgelehnt. Im Nationalrat schlägt die zuständige Kommission nun mit knappem Mehr ein alternatives Konzept vor. Der Mechanismus soll ab einer Schadenssumme von rund 6,3 Milliarden Franken zum Tragen kommen, also nur nach sehr, sehr schweren Beben. Dann dürfte der Bundesrat alle Hauseigentümer zu einem Beitrag von bis zu 0,5 Prozent des Versicherungswerts ihres Gebäudes verpflichten. In der Version des Bundesrates wären es bis zu 0,7 Prozent des Versicherungswerts.

(Behandlung im Nationalrat am 30. September; Geschäftsnummer 24.095)

ENERGIE: Ob der Rettungsschirm für Stromunternehmen in Krisenzeiten verlängert wird, scheint fraglich. Zwar will der Bundesrat diese Finanzhilfen um fünf Jahre verlängern. Doch der Nationalrat und auch die Mehrheit der zuständigen Ständeratskommission sind dagegen. Ihrer Meinung nach sind die Unternehmen und deren Eigentümer und nicht der Bund dafür verantwortlich, Vorkehrungen für Krisenzeiten zu treffen. Folgt der Ständerat diesem Kommissionsantrag, wird das Gesetz per Ende Jahr auslaufen. Damit würden auch die Finanzhilfen nicht länger bereitstehen. Der sogenannte Rettungsschirm war 2022 vom Parlament dringlich in Kraft gesetzt worden, nach extremen Preissteigerungen an den Energiemärkten.

(Behandlung im Ständerat am 1. Oktober; Geschäftsnummer 25.094) (awp/mc/ps)

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