sgv: AHV-Steuervorlage – Ein Doppelplus für die KMU

Jean-François Rime, Präsident Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Nationalrat SVP Freiburg

Bern – Am 19. Mai 2019 befindet das Stimmvolk über das Bundesgesetz zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF). Die AHV-Steuervorlage ist ein im Parlament hart erkämpfter Kompromiss, der zwei grosse Herausforderungen für den Wohlstand der Schweiz positiv angeht: Die Unternehmenssteuerreform und die AHV-Finanzierung. Die Vorlage ist insbesondere auch für die KMU, das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft, ein Doppelplus. KMU werden vor massiven Steuererhöhungen bewahrt und erhalten mit einem gestärkten Wirtschaftsstandort Schweiz optimale Rahmenbedingungen.

Die sogenannte Steuervorlage 17 war in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form unausgewogen und insbesondere für die KMU inakzeptabel. Die Reformkosten sollten primär auf dem Buckel der KMU finanziert werden. Erstens mit der Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden und zweitens mit der Erhöhung der Familienzulagen. Mit der Erhöhung der Familienzulagen um 30 Franken würden jene KMU, die bereits der Dividendenbesteuerung unterliegen, ein weiteres Mal spürbar zur Kasse gebeten. Das Parlament hat danach korrigiert und mit der AHV-Steuervoralge einen fairen Kompromiss gefunden, welcher die KMU nicht mehr benachteiligt.

Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft und Interessensvertreter der KMU kämpft der Schweizerische Gewerbeverband sgv für optimale wettbewerbliche Rahmenbedingungen. Der sgv anerkennt und unterstreicht deshalb auch die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Steuerreform, wie sgv-Präsident Jean-François Rime an der Medienkonferenz des KMU-Komitees betont. Die Gewerbekammer, das Parlament des sgv, habe deshalb die klare JA-Parole für die kommende Abstimmung beschlossen. Als Präsident des sgv und Nationalrat der SVP sei er entschieden für diese Vorlage.

Ein Doppelplus für den Wirtschaftsstandort Schweiz und den Föderalismus
Die AHV-Steuervorlage schaffe die Sonderbesteuerung ab und sehe dabei Begleitmassnahmen vor, die den Wirtschaftsstandort Schweiz für internationale Unternehmen attraktiv machen, ist Hans-Ulrich Bigler, Direktor sgv und Nationalrat FDP, überzeugt. «Für KMU ist ein wirtschaftliches Umfeld mit innovativen und international ausgerichteten Unternehmen unverzichtbar. Die sogenannten Statusgesellschaften sind wichtige Nachfrager ihrer Produkte und Dienstleistungen», so Bigler an der Medienkonferenz.

FDP-Nationalrätin und sgv-Vizepräsidentin Daniela Schneeberger sieht in der AHV-Steuervorlage einen Kompromiss, der den Föderalismus wahrt. Die Kantone könnten das Massnahmenpaket auswählen, welches ihrem Wirtschaftsstandort und somit auch den KMU am meisten nütze. «Die Vorlage stärkt die Kantone und die KMU – ein echtes Doppelplus», meint Schneeberger.

Ein Doppelplus für die KMU und die Rechtssicherheit
Die von der Vorlage vorgeschlagenen Begleitmassnahmen, kombiniert mit einer möglichen Senkung des Gewinnsteuersatzes, seien Reformvorschläge, welche der gesamten Wirtschaft zu Gute kommen würden, gibt CVP-Nationalrat und Unternehmer Fabio Regazzi zu bedenken. «Aus Sicht der KMU ist die mögliche Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze ein echter Pluspunkt, vorausgesetzt, die Erhöhung der Dividendenbesteuerung in den Kantonen fällt moderat aus», so Regazzi. Hinsichtlich der Finanzierung des AHV-Teils der Vorlage betont Regazzi, dass die Erhöhung der Lohnbeiträge eine bessere Verteilung der Sozialabgabenlast ermögliche als die Erhöhung der Familienzulage. Aus diesem Grund habe diese Massnahme eine Mehrheit im Parlament, aber auch in der Wirtschaft gefunden.

BDP-Nationalrat und Unternehmer Hans Grunder gibt zu bedenken, dass mit der AHV-Steuervorlage die früheren Statusgesellschaften erneut Rechtssicherheit finden würden. Sie könnten so Investitionsentscheidungen treffen, die den gesamten Wirtschaftsstandort Schweiz aufwerten würden. Die Vorlage verbessere die Rahmenbedingungen der KMU, indem sie Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sichere und innovative Unternehmen fördere.

Alle diese Argumente zeigen: In der AHV-Steuervorlage wurden die Bedürfnisse der KMU ganz klar berücksichtigt – deshalb stehen die KMU-Vertreterinnen und -Vertreter entschieden für ein JA am 19. Mai ein. (sgv/mc/ps)

Schweizerischer Gewerbeverband sgv

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