Bern – Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) lehnt Massnahme 14 beim EU-Dossier ab. Der Schweizerische Gewerbeverband steht voll hinter diesem Entscheid. Entgegen anderslautenden Darstellungen sei Massnahme 14 nicht Bestandteil des Kompromisses gewesen, auf den sich die Sozialpartner geeinigt hatten, schreibt der sgv in einer Mitteilung.
Der Schweizerische Gewerbeverband ist gegen die Einschränkung der Flexibilität des Arbeitsrechts. Entsprechend hat der Dachverband der KMU-Wirtschaft zu keinem Zeitpunkt Hand geboten, Massnahme 14 im EU-Paket zu unterstützen. «Beim Kündigungsschutz handelt es sich um eine sachfremde Forderung, die nichts mit dem EU-Paket zu tun hat», wird Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes, in der Mitteilung zitiert. Gesamtarbeitsverträge sind für die KMU wichtig. «Es kann nicht sein, dass Schweizer KMU durch zusätzliche arbeitsrechtliche Vorgaben gegenüber ausländischen Konkurrenten ins Hintertreffen geraten», sagt Urs Furrer. «Es gilt, den Schweizer KMU den Rücken freizuhalten und ihnen nicht unnötig das Leben zu erschweren.»
Hingegen steht der sgv weiterhin zu den Massnahmen 1 bis 13, auf welche sich die Sozialpartner in über 50 Sitzungen geeinigt hatten.
Aktuell wird kolportiert, die Sozialpartner hätten sich auf Massnahme 1 bis 14 geeinigt. «Das stimmt so nicht», sagt Urs Furrer. Zu den Sozialpartnern gehören der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB, TravailSuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband SAV sowie der Schweizerische Gewerbeverband sgv. «Zwischen den vier Sozialpartnern bestand bis zum Schluss keine Einigkeit über Massnahme 14. Umso mehr reibe ich mir die Augen, wenn weiterhin der Eindruck erweckt wird, es habe eine Einigung über die Massnahmen 1 bis 14 gegeben.» (sgv/mc)
