Brainloop erfüllt auch neueste Finma-Anforderungen

Brainloop erfüllt auch neueste Finma-Anforderungen
Von Gabriel Gabriel, Managing Director Brainloop Schweiz. (Foto: Brainloop)

Zug – Die Schweizer Niederlassung von Brainloop, Anbieter von cloud-basierten Lösungen für die sichere digitale Zusammenarbeit, erfüllt gemäss einem unabhängigen Prüfbericht sämtliche Anforderungen der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht Finma, einschliesslich der im letzten Rundschreiben (RS 18/3) verlangten Compliance-Richtlinien. Dies bestätigt ein entsprechender Bericht der von der Finma offiziell anerkannten Prüfstelle BDO, welche bei Brainloop ein anspruchsvolles Kontrollverfahren auf Basis des international anerkannten Sicherheitsstandards ISAE 3000 durchgeführt hat.

Zur Erfüllung der strengen Anforderungen der Finma hat Brainloop Schweiz im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 ein dienstleistungsbezogenes internes Kontrollsystem eingeführt, welches die Einhaltung des Finma-Rundschreibens «RS 18/3 sowie weitere Outsourcing-Anforderungen» miteinbezieht. Der Sachverständigen-Bericht von BDO beinhaltet die Überprüfung und Beurteilung der korrekten Beschreibung, Ausgestaltung und Durchführung der von Brainloop aufgestellten Kontrollmechanismen inklusive im Januar 2019 durchgeführte Funktionsprüfungen zur Kontrolle der Wirksamkeit derselben.

«Wir freuen uns, erneut von unabhängiger Stelle die offizielle Bestätigung erhalten zu haben, dass wir die für unsere Kunden so wichtigen Anforderungen der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht Finma erfüllen.», sagt Gabriel Gabriel, Managing Director von Brainloop in der Schweiz. «Der Audit-Report von BDO bekräftigt uns in unseren Anstrengungen, stets die höchsten gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit sensiblen Zielgruppen und Informationen im streng regulierten Schweizer Finanzsektors zu garantieren.»

Hintergrund
Mit Herausgabe des Finma-Rundschreibens RS 18/3 gelten in der Schweiz für alle Banken, Effektenhändler und Versicherungen neue aufsichtsrechtliche Anforderungen beim Umgang mit der Auslagerung von Dienstleistungen. Das Rundschreiben ersetzt die Bestimmungen aus dem Jahr 2008. Es enthält Neuerungen wie beispielsweise eine Präzisierung zur Auslagerung von Risikomanagement- und Compliance-Funktionen, zu Inventarisierung oder zur Auslagerung ins Ausland und ist hinsichtlich der Frage der Wesentlichkeit von Outsourcing-Vorhaben prinzipienorientierter und technologieneutraler formuliert. (Brainloop/mc)

Brainloop AG
Brainloop ist ein Lösungsanbieter für die bereichsübergreifende Zusammenarbeit mit vertraulichen Dokumenten im Unternehmen und darüber hinaus. Die Cloud-basierten Lösungen unterstützen mit ihrer Logik die revisionssichere Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben sowie Compliance Policies. Brainloop Kunden nutzen die Lösungen für unterschiedliche Einsatzszenarien, zum Beispiel innerhalb des Vorstands oder Verwaltungsrats, bei der Projektzusammenarbeit oder Due-Diligence-Prüfungen, im Einkauf, Verkauf, Vertragsmanagement sowie im Bereich Know-how-Schutz in Forschung und Entwicklung. Die Brainloop AG mit der Zentrale in München und Standorten in der Schweiz, Österreich, Frankreich und Grossbritannien wurde im Jahr 2000 gegründet. Zahlreiche mittelständische Unternehmen sowie die Mehrheit der DAX 30-Konzerne und diverse im SMI gelistete Unternehmen zählt das Unternehmen zu seinen Kunden.

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