1:12-Initiative könnte zu Einnahmeausfällen von bis zu 4 Mrd Franken führen
Hans-Ulrich Bigler, Direktor SGV. (Foto: SGV)
Bern – Mit jährlichen Ausfällen von bis zu 2,5 Milliarden Franken bei der AHV und Mindereinnahmen alleine auf Bundesebene von bis zu 1,5 Milliarden Franken ist das Schadenspotenzial der 1:12-Initiative noch viel höher als bisher angenommen. Dies zeigt eine Studie der Universität St. Gallen im Auftrag des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv. Für die Kantone errechnet die Studie zusätzliche unterschiedliche Ausfälle von bis minus 400 Mio Franken (ZH), minus 220 Mio Franken (VD) und minus 40 Mio. (LU) Franken. Auf die KMU-Wirtschaft und alle Bürgerinnen und Bürger kommen massive Steuer- und Beitragserhöhungen zu, schreibt der Gewerbeverband in einer Medienmitteilung.
Was erste Berechnungen befürchten liessen, ist jetzt mit einer wissenschaftlichen Studie fundiert bestätigt, so der Gewerbeverband. Die 1:12-Initiative entziehe der bereits heute sanierungsbedürftigen AHV Mittel von bis zu 2.5 Milliarden Franken jährlich. Selbst unter der Annahme, dass die eingesparte Lohnsumme nach unten umverteilt und damit für die AHV erhalten bliebe, reisst die 1:12-Initiative bei einem Lohndeckel von 500‘000 Franken und dem Verlust von Beitragspflichtigen ans Ausland ein Loch von 1.5 Milliarden Franken in die Altersvorsorge – und das wiederkehrend jedes Jahr. „Die AHV steht bereits heute vor grossen Finanzierungsproblemen“, führte Roland A. Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands SAV, an einer Medienkonferenz aus, “wenn wir heutige und künftige Renten weiter finanzieren wollen, dürfen wir die gerade für die Umverteilung so wichtigen Sozialversicherungen nicht weiter mit sozialistischen Abenteuern aushöhlen.“
Alle werden für die 1:12-Initiative zur Kasse gebeten
Auch bei den Steuereinnahmen weist die Studie weit grössere Ausfälle aus, als bisher angenommen. Alleine für die direkte Bundessteuer errechnet die Studie Ausfälle von bis zu 1,5 Milliarden Franken. Zusätzlich werden den Kantonen weitere Steuereinnahmen entzogen. Abhängig von der Verteilung der Steuerpflichtigen und den kantonalen Steuersystemen fallen diese pro Kanton recht unterschiedlich aus. Im Kanton Zürich drohen mit der 1:12-Initiative im schlimmsten Fall 400 Millionen Steuereinnahmen vernichtet zu werden. Im Kanton Waadt errechnet die Studie Ausfälle bei der Kantonssteuer von bis zu 220 Millionen Franken, im Kanton Luzern von bis zu 40 Millionen.
„Wenn die heute begehrten aber international sehr flexiblen reichen Steuerzahler ihre Saläre künftig im Ausland versteuern, werden nur noch KMU und die einfachen Bürgerinnen und Bürger übrig bleiben, um diese Löcher zu stopfen. Wir alle sind es, die den extrem hohen Preis für die Abenteuer der Jungsozialisten zahlen werden“, zeigte Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv, die Negativkonsequenzen der 1:12-Initiative auf.
Kantone fürchten die Folgen der 1:12-Initiative
Dass die mit der 1:12-Initiative verursachten Ausfälle bei Steuern und AHV in den Kantonen gravierende Folgen hätten, bestätigten auch mehrere kantonale Regierungen auf entsprechende Fragen von kantonalen Parlamentariern. So hat erst letzte Woche die Genfer Regierung ihre Sorge um den Wirtschaftsstandort Genf geäussert und vor Auslagerungen von Jobs im Tieflohnbereich gewarnt. In Genf geht die Regierung von Ausfällen bei den kantonalen Steuern von 105 bis 196 Millionen Franken jährlich aus. Bei der AHV werden in Genf zwischen 47 und 90 Millionen jährlich fehlen. Und im Kanton Baselland drohen mit der 1:12-Initiative gemäss Regierung Steuerausfälle von 35 Millionen Franken. Bereits im Juli hat der Kanton Zürich gewarnt, dass mit 1:12 jährlich 188 Millionen Steuereinnahmen beim Kanton und den Gemeinden fehlen werden. 2.5 Milliarden für AHV und Milliardenlöcher bei Steuern können niemals kompensiert werden
Die von Prof. Dr. Keuschnigg von der Universität St. Gallen präsentierte Studie berechnet die durch die 1:12-Initiative verursachten Ausfälle bei der AHV und den Steuereinnahmen in mehreren Szenarien mit Lohnobergrenzen bei 500‘000 Franken oder 750‘000 Franken pro Jahr. Mit in den Studienergebnissen einberechnet sind auch Veränderungen auf die Lohnstruktur insgesamt sowie verschiedene Effekte bei einer Umverteilung von eingesparten Lohnsummen an tiefere Einkommen oder der Ausschüttung zusätzlicher Dividenden. Weiter berücksichtigt sind die Auswirkungen, wenn international ausgerichtete Manager Ihre Löhne übers Ausland beziehen und auch dort besteuern oder Unternehmen aufgrund des starken Eingriffs in die Lohnpolitik die Schweiz verlassen. (sgv/mc)