Fall Hildebrand: Presserat rügt Weltwoche wegen Fehlern

Fall Hildebrand: Presserat rügt Weltwoche wegen Fehlern

Umschlagillustration «Weltwoche» vom 4. Januar 2012. (Bild: Weltwoche)

Bern – Auf eine Beschwerde der Bank Sarasin gegen die «Weltwoche» hin hat der Presserat die Rolle der Medien in der Affäre Hildebrand analysiert. Sein Fazit: Trotz einzelner Fehlleistungen kamen die Medien im Fall Hildebrand ihrer Rolle als «Wachhunde der Demokratie» nach. Dies gilt auch für die «Weltwoche», deren Enthüllungen letztlich zum Rücktritt des Nationalbankpräsidenten führten. Dem Magazin sind aber gleich mehrere Fehler unterlaufen, weshalb der Presserat die Beschwerde der Bank teilweise gutheisst. Dies teilte derPresserat am Donnerstag mit.

In Bezug auf die generelle Rolle der Medien stellt der Presserat fest:

  • Die Medien sind trotz Fehlern ihrer Rolle als «Wachhunde der Demokratie» nachgekommen. Investigativer Journalismus ist für diese Aufgabe unverzichtbar. Bei der Berichterstattung zum Fall Hildebrand überwog das öffentliche Interesse den Schutz der Privatsphäre.
  • Bei einigen Berichten bestand die Gefahr einer Instrumentalisierung durch Informanten. Manchmal fehlten Unabhängigkeit und Distanz zwischen Journalist und Informant. Trotzdem war das Publikum in der Lage, die Rolle der Hauptexponenten der Affäre wie jene der Medien zu verstehen und einzuordnen.
  • Die Zwei-Quellen-Regel, wonach unbestätigte Informationen mindestens durch zwei Quellen abzusichern sind, kann wie jede Faustregel nicht schematisch auf jeden Einzelfall übertragen werden. Ausnahmsweise darf ein Journalist auf die ihm zugespielte Information einer indirekten, für ihn anonymen Quelle abstellen, sofern die Information zusätzlich durch ein Dokument belegt ist, er den Wahrheitsgehalt überprüft und insbesondere die Betroffenen mit der Enthüllung konfrontiert. Zudem ist die Quellenlage möglichst transparent darzulegen.

Fehler bei der «Weltwoche»
Ebenso eindeutig ist der Entscheid des Presserats in Bezug auf die «Weltwoche»: Sie hat den Fall zurecht aufgegriffen. Allerdings sind ihr dabei mehrere Fehler unterlaufen:

  • Wahrheits- und Berichtigungspflicht verletzt: Die «Weltwoche» hat ihrer Leserschaft die Hauptquelle ihrer Information – den Anwalt Hermann Lei – vorenthalten, als indirekte Quelle fälschlicherweise Hildebrands Kundenberater genannt (tatsächlich war es ein IT-Mitarbeiter) und unterschlagen, dass sie nie direkten Kontakt zum Informanten hatte. Die «Weltwoche» hat diese Falschmeldungen zudem nie berichtigt.
  • Informationen entstellt: Die «Weltwoche» hätte die von ihr als «Hildebrands Bankkonto» bezeichnete Illustration als «Montage» kennzeichnen müssen.
  • Anhörungspflicht verletzt: Das Magazin wäre verpflichtet gewesen, Sarasin vor der Publikation mit dem schweren Vorwurf zu konfrontieren, Hildebrands persönlicher Kundenberater habe der «Weltwoche» Informationen zu Kundendaten und Transaktionen zukommen lassen, habe sich selbst angezeigt und Strafanzeige gegen Hildebrand eingereicht.

Hingegen sind für den Presserat die Voraussetzungen fürs Veröffentlichen der vertraulichen Informationen aus der Bank knapp erfüllt. Die «Weltwoche» durfte davon ausgehen, dass an den ihr zugespielten Infos etwas dran war und sie aus der Bank Sarasin stammten. Das Thema war zudem äusserst aktuell, von hohem öffentlichem Interesse und die Informationen waren dauerhaft vom Bankgeheimnis erfasst. Das Interesse, die Kontroverse um private Geschäfte des Nationakbankchefs zu klären, überwog den Umstand, dass ein Sarasin-Mitarbeiter mit seiner Indiskretion zwangsläufig das Bankgeheimnis verletzt hat. (Preserat/mc/ps)

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